Allgemeine Berichte | 08.02.2022

Kommunale Impfstelle des Landkreis Cochem-Zell in Bremm

Impfen hilft - Terminregistrierung online

Foto: pixabay

Kreis Cochem-Zell. Für ungeimpfte Personen besteht die Möglichkeit´, sich eine Impfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax in der kommunalen Impfstelle impfen zu lassen. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen erforderlich. Voraussichtlich finden die Erstimpfungen in der letzten Februar- oder der ersten Märzwoche statt. Hierfür kann man sich unter: www.impftermin.rlp.de registrieren.

Die Registrierung für eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) ist nun auch unter www.impftermin.rlp.de möglich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern, Betreuten in Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche eine erneute Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung. Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung können hingegen Personen, die in Medizin- und Pflegeeinrichtungen mit direktem Patient*innen- und Bewohner*innenkontakt beschäftigt sind, eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

In der kommunalen Impfstelle ist eine zweite Auffrischungsimpfung vorerst nur bei Personen ab 16 Jahren möglich. Zudem müssen alle Personen unter 70 Jahren zum Nachweis der Berechtigung zur zweiten Auffrischungsimpfung einen entsprechenden Nachweis in der Impfstelle vorlegen.

Als Nachweis einer Immunschwächeerkrankung kann nur ein ärztliches Attest anerkannt werden, in dem bescheinigt wird, dass die Notwendigkeit einer 4. Impfung aufgrund einer Immunschwächeerkrankung erforderlich ist.

Bewohner und Bewohnerinnen, sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen.

Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Impfung mitbringen. Ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kann die Impfung in der Impfstelle nicht durchgeführt werden!

Ebenso besteht nach wie vor die Möglichkeit sich für eine Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) unter www.impftermin.rlp.de zu registrieren.

Diese Impfungen werden gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für Personen ab 12 Jahren durchgeführt.

Für alle mRNA-Impfungen besteht keine Impfstoffwahl.

Die Impfstelle Cochem-Zell bietet nach aktuellem Stand keine Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren an.

Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 15 Jahren können nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung eines Sorgeberechtigten erscheinen. Eine schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten, ohne dass dieser selbst vor Ort ist, genügt nur bei 16- und 17-Jährigen.

Für die Impfung ist zwingend ein Personalausweis oder ein vergleichbares Ausweisdokument vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren genügt auch die Vorlage der Geburtsurkunde, des Schülerausweises, der Gesundheitskarte oder eines vergleichbaren Dokuments.

Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser ebenfalls vom Impfling mitzubringen. Die kommunale Impfstelle kann keine Impfausweise ausgeben. Sofern keinen Impfausweis vorhanden ist, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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