Abkochgebot in Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt bestehen
In Kreisstadt weiterhin Wasser abkochen
Ausnahmen nur in Ramersbach und Kirchdaun
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Trinkwasser im Leitungsnetz kann aufgrund von Schäden infolge Überschwemmungen mit verunreinigtem Oberflächenwasser mikrobiologisch mit Krankheitserregern belastet sein. Deshalb besteht in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Ausnahme von Ramersbach und Kirchdaun weiterhin ein Abkochgebot. Das Trinkwasser muss weiterhin gechlort werden.
Das Leitungswasser ist für die Toilettenbenutzung, zum Duschen und für Reinigungszwecke ohne Einschränkungen nutzbar.
Für den direkten Verzehr von Wasser und zum Zubereiten wie Speisen oder dem Zähneputzen soll abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser verwendet werden
Pressemitteilung
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
