Information zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027
Kostenfreie Ausleihe – Antragsfrist bis zum 16. März 2026 beachten
Kreis Cochem-Zell. Um im kommenden Schuljahr 2026/2027 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss bis zum 16. März 2026 ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden.
Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden.
Hierzu einfach den Link https://www.ikzportal.de/sba/
anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen.
Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden.
Nur wer die Antragsfrist (16. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.
Ausleihe gegen Gebühr
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann vom 08. Mai 2026 – 02. Juni 2026 eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de erfolgen.
Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.
Wichtiger Hinweis: Jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.
Weitere Informationen gibt es über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Pressemitteilung des Kreis Cochem-Zell
