Rechte und Pflichten rund um die Vorsorgevollmacht
Informationsveranstaltung für Bevollmächtigte
Am Donnerstag, 14. Juni
Mülheim-Kärlich. Nicht jede übertragene Vollmacht erfordert es, sofort die rechtliche Vertretung für den Vollmachtgeber auszuüben. Vielmehr handelt es sich um eine Vorsorge, sollte der Vollmachtgeber irgendwann handlungsunfähig werden. Doch wann ist der Zeitpunkt gekommen, für den „Auftraggeber“ tätig zu werden? Was, wenn die Meinungen der Beteiligten darüber auseinandergehen, ob der Vollmachtgeber noch selbstständig seine Angelegenheiten regeln kann? Was ist mit der Vollmacht verbunden und welchen Umfang hat die Vollmacht? Ist die Geschäftsführung entgeltlich oder unentgeltlich? Ist der Bevollmächtigte zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet? Wann haftet der Bevollmächtigte? Bei der Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht – Wann muss ich als Bevollmächtigter tätig werden? Wann hafte ich?“ am Donnerstag, 14. Juni, um 18:30 Uhr im Seniorenzentrum St. Peter in Mülheim-Kärlich, Andernacher Straße 4, wird Jürgen Kanthak, Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht aus Mayen, diese Fragen beantworten. Der Referent gibt auch einen Überblick zu den Rechten und Pflichten von Bevollmächtigten und wird mit den Teilnehmenden alle möglichen Probleme besprechen. Die Informationsveranstaltung für Bevollmächtigte ist ein Angebot vom Caritas-Betreuungsverein in Andernach, SKFM Koblenz und SKM Mayen. Anmeldungen bis Mittwoch, 13. Juni sind erwünscht unter Tel. (0 26 32) 25 02 0.