Ordnungsamt und Bauaufsicht
Intensive Zusammenarbeit
Koblenz. Das Ordnungsamt Koblenz schützt die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet – so auch im Bereich des Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts. Wahrgenommen wird dies durch die Abteilung Migration und Integration, die ihre konstanten Kontrollen nun intensiviert, indem mit anderen Ämtern der Stadtverwaltung, deren Kompetenzbereiche betroffen sind, gemeinsame Kontrollen durchführen wird. Wie flexibel die Behörde hier ist, zeigt sich insbesondere in Zeiten von Corona: Da der Kommunale Vollzugsdienst, der für gewöhnlich die Vor-Ort-Kontrollen für die anderen Ämter der Stadt übernimmt, aktuell durch die Überwachung der Corona-Restriktionen extrem gefordert und eingespannt ist, übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendienstes diese selbst - und das mit Erfolg: Allein im Juli wurden 32 örtliche Adressüberprüfungen samt Nachbarschaftsbefragungen durchgeführt, wobei regelmäßig Verstöße festgestellt wurden, was bis zur Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit als ultima ratio führen kann.
Daneben hat es in den vergangenen Wochen seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Migration und Integration und der Bauaufsicht zwei kooperativen Großkontrollen gegeben: Hierbei wurden insbesondere Straßenzüge kontrolliert, die in der Vergangenheit durch Verstöße gegen das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und eine hohe Fluktuation der Einwohner aufgefallen waren. Immer wieder unzustellbare Post legte die Vermutung nahe, dass die hier gemeldeten Personen ihren Wohnort gewechselt und dass sich an gleicher Stelle womöglich andere, dort nicht gemeldete Personen niedergelassen haben.
Ein weiterer Anlass für die Kontrollen und Unterstützung durch die Bauaufsicht ist, dass oftmals durch die Hauseigentümer Baulichkeiten bis hin zu einer gänzlichen Zweckentfremdung der ursprünglichen Nutzungsart der Räume verändert und vermietet werden und sie nicht mehr den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. So kann es passieren, dass die Anzahl der Bewohner in einer Wohnung weitaus höher liegt, als aus baurechtlicher Sicht überhaupt aufgrund des verfügbaren Wohnraums möglich ist – ein Fall für das Ordnungsamt, das in solchen Fällen wie geschehen nach einer Meldung aus der Bevölkerung aktiv wird und kurzerhand eine Kontrolle mit der Bauaufsichtsbehörde durchführte. Ziel war, festzustellen, ob der bauliche Zustand den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob es sich bei den Namen an den Briefkästen nicht womöglich um reine Scheinadressen handele.
Im Ergebnis konnten bei der Kontrolle einige der gemeldeten Anwohner nicht angetroffen werden, dafür jedoch andere Personen, die nicht gemeldet waren. Wiederum fanden sich auf den Briefkästen Familiennamen, die ebenfalls nicht vor Ort gemeldet waren. Unter anderem wurde daraufhin eine zwangsweise Anmeldung durch das Bürgeramt seitens der Mitarbeiter der Abteilung Migration und Integration in Auftrag gegeben. In einem anderen Fall wurde ein Verfahren aufgenommen, um das Aufenthaltsrecht der betroffenen Person zu prüfen.
Die Kontrollen wurden während der Pandemie, als dies in Folge der Lockerungen in einem vertretbaren Risiko möglich war, regelmäßig durchgeführt. „Denn es ist zur Sicherheit aller Koblenzerinnen und Koblenzer absolut erforderlich, dass die Behörden wissen, wer sich mit welchem Recht wo in der Stadt dauerhaft niederlässt“, unterstrich der Leiter des Ordnungsamtes, Josef Hehl. Sie sollen nun durch die Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern noch effizienter gestaltet werden, um zeitgleich den Druck auf die betroffenen Personen auszuüben, sich bei der Niederlassung an die baurechtlichen sowie melderechtlichen Vorschriften zu halten und einen rechtsmissbräuchlichen Aufenthalt zu verhindern. So sind im August weitere Kooperationen und größere Einsätze im Stadtgebiet geplant.
Pressemitteilung
Stadt Koblenz