Nachbarschaft Kretz versammelt sich
Jahreshauptversammlung
Kretz. Am Sonntag, 24. Februar, findet um 15 Uhr die diesjährige Jahreshauptversammlung der Nachbarschaft Kretz im Hummerichsaal der Gastwirtschaft „Bauernschänke“ statt.
Entsprechend der langen Tradition und der bestehenden Satzung wird auf die Anwesenheitspflicht zu dieser Nachbarschaftsversammlung hingewiesen. Anwesenheitspflicht besteht bei allen Mitgliedern bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Entschuldigungen sind vor der Versammlung beim Nachbarschaftsältesten (Ortsbürgermeister Friedhelm Uenzen), während der Sprechstunden im Büro der Ortsgemeinde, gegen Zahlung einer Entschuldigtengebühr von 1,50 Euro, anzumelden. Von unentschuldigt fehlenden Mitgliedern wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Die Nachbarschaft Kretz besteht bereits seit 1865. Eine wesentliche Aufgabe ist heute die Unterstützung eines Nachbarschaftsmitgliedes im Sterbefall. Interessierte Neubürger können entsprechend der Regularien eine Mitgliedschaft nur innerhalb von zwei Jahren des Zuzuges nach Kretz erwerben. Dies trifft ebenso für in Kretz lebende Familienmitglieder, die einen eigenen Hausstand gründen, zu. Für weitere Informationen zur Nachbarschaft Kretz steht Friedhelm Uenzen gerne zu Verfügung.
Nachbarschaft Kretz,
Friedhelm Uenzen
