Satzung ändern beim Förderkreis Heins-Mühle e. V.
Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, 4. Juli
Bendorf-Sayn. Der Vorstand des Förderkreises Heins-Mühle e. V. lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 4. Juli um 19 Uhr in das Mühlenmuseum ein. „Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten, da auch die Satzung geändert werden soll“, so der Vorsitzende Hans-Peter Nett. Folgende Tagesordnung ist geplant: Nach der Eröffnung und Begrüßung folgt die Totenehrung verstorbener Mitglieder, danach die Beschlussfassung über die Tagesordnung. Es folgen der Bericht des Vorstandes, der Kassenbericht und der Kassenprüfbericht. Eine Diskussion der Berichte/Verschiedenes schließt sich an, danach wird die Entlastung des Vorstandes beantragt. Der Vorstand möchte eine Satzungsänderung zu § 8 Absatz 4, Satz 3 erwirken, der bisher lautet: „Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von dreiviertel, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von 9 von 10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich“. Die Änderung soll lauten: „Zum Ausschluss von Mitgliedern, zu Satzungsänderungen, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich“. Es folgt das Schlusswort des Vorsitzenden Hans-Peter Nett.
Pressemitteilung
Förderkreis Heins-Mühle e.V.