SSC Koblenz-Karthause
Jahreshauptversammlung
Karthause. Der SSC Koblenz-Karthause lädt zur Jahreshauptversammlung am 27. Januar in die Wepeling-Hole-Str. 11a – 56075 Koblenz - Beginn: 19 Uhr ein.
Tagesordnung: a) Bericht des Vorstandes. b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer. c) Entlastung des Vorstandes. d) Beschlussfassung über vorliegende Anträge. e) Mitgliedsbeiträge und außergewöhnlicher Beiträge. f) Beschlussfassung über, durch das zuständige Finanzamt geforderte, Satzungsänderungen. g) Sonstiges. Zu (d) Anträge müssen mindestens acht Tage vor der Versammlung, schriftlich, beim Vorsitzenden des Vereins (Hermann Wolf, Im Litzerling 4, 56075 Koblenz oder Hermann_Wolf@web.de) eingegangen sein.
Stimmrecht: Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Jahreshauptversammlung als Gäste teilnehmen. Eltern von Athleten/-innen sind als Gäste willkommen.
Die erforderlichen Satzungsänderungen zur Information
§ 1 Name und Sitz
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der SSCK beachtet die Interessen von Elternhaus und Schule. Er ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Ziel des SSCK ist – in enger Zusammenarbeit mit den Schulen – die Förderung des Wettkampfsports im Bereich des Karthäuser Schulzentrums sowie Intensivierung und Pflege außerschulischer Kontakte zwischen Schülern, Eltern und Lehrer. Hierzu dienen sowohl sportliche als aus gesellschaftliche Veranstaltungen. Zur Förderung von Gemeinschaftsgeist und Zusammenhalt legt der Club besonderes Gewicht auf Mannschaftswettbewerbe.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Durch das Einfügen von § 2 („Zweck des Vereins“) verschieben sich die folgenden Paragraphen um einen Zähler. (SSCK = Schulsportclub Koblenz-Karthause).
