Erstattung der OGS-Beiträge für Februar bis Mai
Junge Familien in Wachtberg entlasten
Wachtberg.Die Wachtberger Gemeindeverwaltung schlägt, gemeinsam mit einem Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, für die kommende Ratssitzung am 29. Juni 2021 vor, die Elternbeiträge in der OGS für die Monate Februar bis einschließlich Mai 2021 vollständig zu erstatten.
Vorangegangen waren mehrere Verhandlungsrunden der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung, in denen es um eine Kostenbeteiligung durch das Land ging. Mittlerweile wurde am runden Tisch eine Einigung erzielt. Diese sieht vor, dass die Beiträge für den Februar vollständig erstattet werden, wobei sich Land und Kommunen die Kosten hälftig teilen. Für März bis Mai sollte laut Einigung nur die Hälfte der Beiträge an die Eltern zurückgezahlt werden, wobei sich Land und Kommunen die Kosten für die verbliebene Hälfte wiederum teilen.
Für die Gemeinde Wachtberg wird jedoch vorgeschlagen, auch für die Monate März bis Mai die Beiträge in voller Höhe zu erstatten. „Es ist gut, dass sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände nun geeinigt haben, auch wenn diese Regelung aus meiner Sicht noch nicht ausreicht. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit dem Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die Elternbeiträge nun insgesamt von Februar bis einschließlich Mai zurückzuzahlen“, erklärt Bürgermeister Jörg Schmidt. „Gerade junge Familien wurden in den vergangenen Monaten von der Pandemie getroffen. Schulen und Kindergärten waren geschlossen und auch andere Freizeitangebote konnten nicht stattfinden. Die OGS konnte pandemiebedingt ebenfalls nicht genutzt werden, weswegen es nur richtig ist, für eine finanzielle Entlastung zu sorgen und die Beiträge, für die keine Leistung erbracht wurde, zu erstatten. Das sind in diesen Zeiten gute Nachrichten für die Familien in unserer Gemeinde“, so Schmidt weiter.
Die durch die Maßnahme entstehenden Mindereinnahmen werden als sogenannte Corona bedingte Schäden nach dem NKF-CIG im Haushalt isoliert. Die Erstattung wird den Eltern, vorbehaltlich der Beschlussfassung im Gemeinderat am 29. Juni 2021, anhand der bekannten Bankverbindungen so zeitnah wie möglich ausgezahlt.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
