Veranstaltung mit Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM
Juristische Aufklärung
Rechtliche Vertretung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Bad Neuenahr-Ahrweiler. 47 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für die Themen „Rechtliche Vertretung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“, eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., der in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen hatte.
Zum Einstieg sprach Ralph Seeger über Aufgaben und Angebote der beiden Betreuungsvereine und Rechtsanwalt Schnöger informierte zum Thema „Vorsorgevollmacht“. So klärte David Schnöger über die Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht auf und verdeutlichte, wie diese inhaltlich verfasst werden sollte. Außerdem, so der Rechtsanwalt, brauchen Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte in besonderen Situationen betreuungsgerichtliche Genehmigungen. Diese sind auch notwendig, wenn ein ärztlicher Eingriff für den Betreuten mit Lebensgefahr verbunden sein könnte oder einen bleibenden Schaden nach der Behandlung möglich ist. Auch für freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn etwa die dauerhafte Errichtung eines Bettgitters im Altenheim zum Schutz des Vollmachtgebers notwendig erscheint, braucht es eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Im Anschluss erklärte Ralph Seeger, wie eine Betreuungsverfügung erstellt wird. Inhalt dieser Willenserklärung sollte unter anderem sein, wer im Falle einer erforderlichen Betreuung, wenn man seine Sache selbst nicht mehr regeln kann, zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. So kann eine Betreuungsverfügung die Einsetzung einer fremden Person vermeiden. In diesem Zusammenhang kann auch geäußert werden, wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf. Außerdem klärte der Diplom Sozialpädagoge über das Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auf und sprach über die Rechte einer betreuten Person. Denn auch in diesem Fall bleibt man in der Regel geschäftsfähig und vor allem verfahrensfähig. Zum Abschluss wurden die beiden Vertretungsformen gegenübergestellt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit hatten, die für sich richtige rechtliche Vertretungsform auszusuchen.
Auf Wunsch geben die beiden Betreuungsvereine vom SKFM und von der Diakonie Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und können von Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen Institutionen als Referenten angefragt werden. Auf telefonische Anfrage finden Einzelberatungen statt.
Weitere Veranstaltungen
Zum Thema „Organisation & Verwaltung für ehrenamtliche BetreuerInnen – Der richtige Antrag zur richtigen Zeit“ steht am Dienstag, den 5. Juni, ab 18 Uhr in der Familienbildungsstätte, Weststraße 6, in Bad Neuenahr eine weitere Info-Veranstaltung an, zu der eine Anmeldung beim SKFM erforderlich ist. Referent des Abends ist Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger.
Die Veranstaltung „Neuregelung bei der Unterbringung und ärztlichen Behandlungen gegen den Willen eines Betreuten“ findet am Mittwoch, den 13. Juni, von 17 bis 19 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Auf Einladung von SKFM, Diakonischem Werk und Kreisverwaltung wird Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Vorgehensweise sprechen, wenn psychische Erkrankungen eine ärztliche Behandlung verhindern.
Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.
Pressemitteilung
SKFM – Katholischer Verein
für Soziale Dienste,
Landkreis Ahrweiler
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