Allgemeine Berichte | 27.10.2020

Brückenbaustelle auf der L 117 erfordert veränderte Verkehrsregelung

K 94 von der L 117 an ortseinwärts nicht befahrbar

Ochtendung. Die Unvernunft der PKW- und LKW-Fahrer, die morgens aus Richtung Mosel/Maifeld bzw. der A 48 kommend die Ortslage von Ochtendung über die Polcher Straße, die Oberpfortstraße und die Plaidter Straße querten, machte es nicht anders möglich, als die Einfahrt nach Ochtendung hinter den Auf- und Abfahrten der A 48 für alle Fahrzeuge zu sperren.

Insofern werden alle Fahrzeugführer, somit leider auch die Anlieger, gezwungen, die ausgeschilderten, aber nicht beachteten Umleitungsstrecken zu nutzen.

Dies bedeutet zwar für die tatsächlichen Anlieger Umwege, erscheint aber auf Intervention der Ortsgemeindeverwaltung den beteiligten Behörden, dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung und letztlich auch der Polizei unvermeidlich. Somit wird der überörtliche LKW-Verkehr aber auch der Anliegerverkehr gezwungen, die Umleitung über die A 48 und die A 61 bis zur Anschlussstelle Plaidt zu nutzen, um die Zielrichtung Rhein / Neuwied zu erreichen. Der PKW-Verkehr ist gehalten, die Umleitung über die L 52 an Wolken vorbei über den Hengsthof und Bassenheim zu nutzen oder auch über die Autobahnvariante A 48/A 61 zum Ziel zu kommen.

Diese Regelung wird bzw. wurde zu Beginn der 44. Kalenderwoche in die Tat umgesetzt.

Der überörtliche LKW-Verkehr, der von der L 117 kommend seit jeher die Plaidter Straße, Oberpfortstraße und Polcher Straße in Richtung A 48 bzw. Mosel/Maifeld verkehrsrechtlich nicht nutzen soll wird verstärkt kontrolliert werden.

Pressemitteilung

Ortsgemeinde Ochtendung

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