Allgemeine Berichte | 16.02.2018

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KSK Mayen nutzt Softwareangebot

Unfallkasse RLP - Lizenzvereinbarung unter Dach und Fach

Die Kreissparkasse Mayen nutzt die Software „Handlungshilfe 4.0“privat

Mayen/Andernach. Eine Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Element und Fundament, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten geht - auch bei der Kreissparkasse Mayen.

Eine solche Beurteilung macht mögliche Gefährdungen erkennbar – Präventionsmaßnahmen können gezielt umgesetzt werden. Um ihre Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, bietet die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ihnen kostenlos ein Programm an, das die Verantwortlichen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. „Das Angebot lernte ich während einer Veranstaltung der Unfallkasse kennen. Durch Kontakte zur Stadtverwaltung Mayen, die dieses Programm bereits nutzt, habe ich mich weiter informiert und bin sicher, dass die Software auch für unser Haus richtig ist“, berichtet Elmar Kanne, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der KSK Mayen. Die Nutzung der Software besiegelten nun KSK-Vorstandsvorsitzender Karl-Josef Esch und Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse, mit einer Lizenzvereinbarung.

Welche Vorteile hat die KSK Mayen von diesem kostenfreien Angebot?

„Als Unternehmen ist die Kreissparkasse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten u. a. im Verwaltungs- und Beratungsbereich sowie in den Filialen verantwortlich“, erklärt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse. „Die von uns zur Verfügung gestellte Software hilft den Verantwortlichen, die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen“, ist Manfred Breitbach überzeugt.

„Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unserer Kundinnen und Kunden hat für uns höchste Priorität. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck daran, sich bietende Verbesserungen umzusetzen, sei es durch technische und bauliche Veränderungen oder durch Schulungsmaßnahmen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die uns seit Jahren eine gute Ratgeberin ist“, bestätigt Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse. „Die neue Software der Unfallkasse ist daher ein wichtiger Baustein, der uns weiterbringt und letztlich dem Wohlergehen der Menschen in unseren Geschäftsräumen dient. Dafür bin ich der Unfallkasse dankbar.“

Welche Fragen muss die KSK Mayen sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantworten? Wie kann sie diese angemessen dokumentieren? Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Gefährdungen, die mit den Tätigkeiten verbunden sind, ist eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Danach müssen sie die erforderlichen Maßnahmen treffen, mit denen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden. „Die von der Unfallkasse zur Verfügung gestellte Software „Handlungshilfe 4.0“ verbunden mit einer Anwendungsschulung bietet dafür eine gute Hilfe“, sagt Elmar Kanne.

Die Kreissparkasse Mayen nutzt die Software „Handlungshilfe 4.0“Foto: privat

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