Allgemeine Berichte | 28.04.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?

Die Behauptung, dass Wände atmen können ist schlichtweg falsch

Neuwied. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können -also zum Luftaustausch im Haus beitragen- ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa 1 bis 2 Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden. Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie weiches Holz, hartes Holz ist dichter. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie Sie mit einer Wärmedämmung einsparen können und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. Mai von 13.45 bis 16.45 Uhr. In Bad Hönningen im Rathaus am 1. Juni von 8.15 bis 12 Uhr. In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 24. Mai von 15 bis 18 Uhr. In Neuwied in der Kreisverwaltung am 11. Mai von 14 bis 17.45 Uhr. In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 12. Mai von 15 bis 18 Uhr. In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 19. Mai von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0800) 60 75 60 0 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung

Verbraucherzentrale RLP

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