Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?
Kreis Neuwied. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können - also zum Luftaustausch im Haus beitragen - ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.
Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie mit einer Wärmedämmung eingespart werden kann und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:
In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 18. April von 13:45 bis 16:45 Uhr.
In Bad Hönningen im Rathaus am 2. Mai von 8:15 bis 12 Uhr.
In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 26. April von 15 bis 18 Uhr.
In Neuwied in der Kreisverwaltung am 25. April von 14 bis 17:45 Uhr.
In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 14. Juni von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung
VZ-RLP
