Stadt Meckenheim informiert über Anmeldefristen
Kinder für weiterführende Schulen anmelden
Frist für das Schuljahr 2020/2021 läuft vom 17. Februar bis zum 13. März
Meckenheim. Mit Beginn eines jeden Jahres rückt auch die Anmeldefrist für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Meckenheim näher. Eltern, deren Kinder im nächsten Sommer die Schule wechseln, können ihre Kinder zwischen dem 17. Februar und 13. März für das Schuljahr 2020/2021 anmelden. Die drei weiterführenden Schulen am Meckenheimer Schulcampus sind wie folgt erreichbar: Geschwister-Scholl-Hauptschule, - erweiterte Ganztagsschule -, Schulcampus, Königsberger Straße 30, Tel. (0 22 25) 91 74 21, nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat; Theodor-Heuss-Realschule, Schulcampus, Königsberger Straße 30, Tel. (0 22 25) 91 74 41, Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 13 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung sowie nachmittags nach Vereinbarung im Sekretariat; Konrad-Adenauer-Gymnasium, Schulcampus, Königsberger Straße 30, Tel. (0 22 25) 91 74 01, nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat. Bei der Anmeldung sind der von der jeweiligen Grundschule ausgestellte Anmeldeschein mit Originalstempel, das letzte Halbjahreszeugnis, die Empfehlung zum Übergang auf eine weiterführende Schule, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Schulkindes sowie bei ausländischen Kindern der Pass/Ausweis sowie ein aktuelles Passfoto mitzubringen. Beratungsgespräche können schon ab Erhalt des Halbjahres-Zeugnisses geführt werden. Die offizielle Anmeldung erfolgt jedoch erst ab dem 17. Februar.
Pressemitteilung
Stadt Meckenheim