Pfarreiengemeinschaft Breisiger Land
Kirchendienste in der Krise
Bad Breisig. Ab sofort und ohne Ausnahme gilt, zunächst mindestens bis zum 30. April 2020, folgende Dienstanweisung für das Bistum Trier: Sämtliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte jeglicher Art sind verboten. (dies betrifft Eucharistiefeiern, Andachten, Erstkommunionen, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral, usw.). Alle Gottesdienste der Kar- und Ostertage entfallen. Erstkommunionen bis Ende Mai sind abgesagt. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen. Bereits geplante Taufen, Trauungen und Sterbeämter werden verschoben. Beerdigungen: Die Beisetzung darf nur im allerengsten Familienkreis, direkt auf dem Friedhof stattfinden. Die Seelsorge bleibt weiterhin gewährleistet: Das Sakrament der Krankensalbung und der Wegzehrung wird nach wie vor den Schwerkranken und Sterbenden auf Wunsch gespendet. Auch kann das Sakrament der Versöhnung auf Wunsch empfangen werden. Pastor Marmann ist auf jeden Fall telefonisch 02633 9422 oder per E- Mail marmann@breisigerland.de erreichbar. Das Pfarrbüro bleibt weiterhin während der bekannten Öffnungszeiten besetzt. Es ist erreichbar telefonisch unter 02633 9422, per E-Mail melcher@breisigerland.de oder schmitz@breisigerland.de oder per Post. Die Kirchen bleiben nach wie vor tagsüber offen. Auf bischöfliche Weisung hin feiern die Priester, nach wie vor täglich die Hl. Messe, in der die Gebetsanliegen des Pfarrbriefes, ebenso wie die aktuellen Gebetsanliegen der Gläubigen ins Gebet mit hinein genommen werden. Sonntags wird um 10 Uhr eine Hl Messe aus dem Dom in Trier per livestream auf der Homepage des Bistums übertragen. Die Gläubigen sind eingeladen, zu Hause die Gottesdienste über die Medien mitzufeiern und geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit! Pfarrbüchereien und Pfarrheime sind geschlossen. Auch private Feiern an diesen Orten sind verboten.
Pressemitteilung
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Breisiger Land
