Allgemeine Berichte | 23.01.2019

Neues Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises

Klagen und Kuriositäten: Alle Fakten zur Entstehung des Kreises

Rhein-Sieg-Kreis. „…dass dieser neue Kreis fest zusammen finde“: Dieser Wunsch, mit dem Wilhelm Weber aus Alfter-Oedekoven am 29. Oktober 1969 seinen Wortbeitrag in der ersten Sitzung des Kreistages des neuen Rhein-Sieg-Kreises schloss, ist auch aus heutiger Zeit durchaus nachvollziehbar. Denn bis aus dem Siegkreis und Teilen des Landkreises Bonn dann der heutige Kreis tatsächlich entstanden war, mussten einige Kämpfe ausgefochten werden.

So konnte die Gebietsreform nicht, wie geplant, am 1. Juli 1969 in Kraft treten, sondern wurde durch eine Flut an Klagen erst einmal ausgebremst. Beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen waren insgesamt neun Klagen eingegangen. Kläger waren der Landkreis Bonn, die Städte Bad Godesberg und Beuel, sowie mehrere Gemeinden aus dem Landkreis Bonn und dem Siegkreis. Diese sollten ihre bisherige Eigenständigkeit verlieren.

Der Verfassungsgerichtshof setzte damals den Vollzug des neuen Gesetzes um einen Monat aus und wies die Verfassungsbeschwerden schließlich zurück. Am 1. August 1969 war der Rhein-Sieg-Kreis also geboren. Diese Verzögerung führte zu einer kuriosen Situation: In die neue Gemeinde Swisttal sollte die bislang zum Kreis Euskirchen gehörende Gemeinde Straßfeld eingegliedert werden. Straßfeld schied also zum ursprünglich geplanten Start des Rhein-Sieg-Kreises aus dem Kreis Euskirchen aus. Da es durch die Klagen den Rhein-Sieg-Kreis und damit auch die Gemeinde Swisttal aber zunächst nicht gab, war Straßfeld für einen Monat die kleinste kreisfreie Gemeinde Deutschlands.

Das Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises ist in der Edition Blattwelt von Reinhard Zado erschienen und im Buchhandel erhältlich.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

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