Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e. V. veranstaltete Informationsabend zum Thema Alkohol
„Klartext“ zum Thema Alkohol
Eltern informierten sich in der Realschule plus in Mendig
Mendig. Schulsozialarbeiterin Bea Ternes vom Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e. V. konnte zwölf interessierte Mütter und Väter in der Realschule plus von Mendig begrüßen. „Klartext reden!“ zum Thema Alkohol lautete das Thema des Abends, und Klartext gab es von Barbara von Arnim. Die Diplom-Psychologin machte deutlich, dass das gelebte Beispiel der Eltern beim Umgang mit Alkohol maßgeblich ist. Zweitens sei es wichtig, „wie wir mit unseren Kindern über das Thema sprechen.“ Die meisten Kinder machen kurz vor dem 15. Lebensjahr ihre ersten Erfahrungen mit alkoholischen Getränken.
Das Durchschnittsalter für den ersten Alkoholrausch liegt bei gerade mal 16 Jahren. Barbara von Arnim: „Wenn etwas passiert ist, führen Sie das Gespräch aus der Sorge heraus und nicht von oben herab. Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Kontakt, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter zunehmend mehr Zeit mit Freuden verbringt. Interessieren Sie sich für das Umfeld Ihrer Kinder. Reden Sie Klartext und vereinbaren Sie Regeln, vor allem für Situationen, in denen Sie nicht dabei sind. Auch wenn Sie als Eltern oft daran zweifeln, Sie haben einen entscheidenden Einfluss auf ihre Kinder.
Sprechen Sie offen mit ihrem Sohn oder Ihrer Tochter über die eigenen Sorgen und die Wirkung von Alkohol. Ihrem Kind wird es dadurch leichter fallen, Ihre Regeln zu verstehen und sie einzuhalten.“ Insgesamt gesehen ist es aus medizinischer Sicht gut, den ersten Alkoholkonsum so lange wie möglich hinauszuzögern, denn der Wachstums- und Entwicklungsprozess vieler Organe ist noch nicht abgeschlossen, das kindliche Nervensystem reagiert empfindlicher. Auch die rechtliche Seite hat für die Suchtexpertin große Bedeutung. Und sie schärfte den Eltern ein: „Sie können sich strafbar machen, wenn sie einem 15-jährigen in ihrem Haus erlauben, Alkohol zu trinken.“ Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr dürfen Bier und Wein konsumieren, harte Spirituosen erlaubt das Jugendschutzgesetz erst mit 18 Jahren. Barbara von Arnim: „Für Erwachsene, die auf einer Veranstaltung mitbekommen, wie alkoholhaltige Getränke an Minderjährige ausgeschenkt werden, gilt: Verantwortung übernehmen. Schauen Sie nicht weg, sondern sprechen Sie das Ausschankpersonal höflich aber bestimmt auf das Jugendschutzgesetz an.“ Haben Eltern den Verdacht, dass mit ihrem Kind etwas nicht stimmt, können sie ein vertrauliches Gespräch mit der Suchtberatungsstelle der Caritas in Mayen oder mit Schulsozialarbeiterin Bea Ternes suchen. All diese Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Am Ende der Veranstaltung verteilte Barbara von Arnim die Broschüre „Klartext reden - Ein Gesprächsleitfaden für Eltern zum Thema Alkohol“ und schenkte jedem Teilnehmer ein Glas mit dem Aufdruck „Klartext reden“. So können sich die Mütter und Väter beim nächsten Mal zu Hause überlegen, ob es wirklich ein Bier sein muss oder ob man sich nicht vielleicht doch besser eine Apfelschorle einschenkt.
