Allgemeine Berichte | 25.01.2021

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises:

Knapp 25 Millionen Euro in 2020

Erneut gutes Ergebnis für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Rhein-Sieg-Kreis. Bauflächen sind knapp und Investoren heiß begehrt: Die soziale Wohnraumförderung in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises steht weiter vor großen Herausforderungen. Der Rhein-Sieg-Kreis ist eine Zuzugsregion und braucht bis 2030 etwa 30.000 neue Wohnungen.

Es gilt, vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und für 2020 kann Landrat Sebastian Schuster wieder ein gutes Förderergebnis präsentieren: Im Kreisgebiet wurde der Bau von 164 Wohneinheiten mit rund 24,8 Millionen Euro gefördert. Damit konnten die Zahlen aus den Jahren 2018 (rund 24,3 Millionen Euro) und 2019 (rund 24,5 Millionen Euro) nochmals leicht gesteigert werden.

„Mit dem guten Förderergebnis schaffen wir nicht nur Wohnungen, die man sich auch leisten kann“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen.“

Kreisdirektorin Svenja Udelhoven ergänzt: „Erneut ist es uns gelungen, für sämtliche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen auszusprechen und damit die dem Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung gestellten Fördermittel in Gänze auszuschöpfen. Das gibt auch den Investoren Planungssicherheit für ihre Bauvorhaben“.

Erfolgreiches Förderjahr auch 2021 zu erwarten

Für das begonnene Jahr liegen bereits Anträge mit einem Fördervolumen von rund fünf Millionen Euro vor, zudem haben einige Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus angekündigt.

Auch wer sein Eigentum selbst bewohnt, bleibt mit einem letztjährigen Fördervolumen von rund 1,5 Millionen Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Und wer bereits in früheren Jahren gefördert wurde, kann von den günstigen Zinskonditionen der NRW.BANK profitieren. So wurden im abgelaufenen Jahr 26 „Zinssenkungsbescheinigungen“ vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt.

In 2021 sollen sich die Förderkonditionen laut einem Eckpunktepapier des Ministeriums für Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen weiter verbessern. Die genauen Konditionen zu den einzelnen Förderbausteinen stehen voraussichtlich im Februar fest.

Landrat Schuster: „Informieren Sie sich!“

Wer eine geförderte Mietwohnung beziehen möchte, benötigt grundsätzlich eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese bekommt man in der Stadt, in der sich die Wohnung befindet; für die acht Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Kreis selbst hat in 2020 insgesamt 371 solcher Bescheinigungen ausgestellt.

Landrat Sebastian Schuster ermuntert dazu, sich zu informieren: „Vielen Bürgerinnen und Bürgern - insbesondere Familien - ist gar nicht bewusst, dass sie aufgrund aktuell gestiegener Einkommensgrenzen von der Eigenheimförderung profitieren können“.

Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundene Tilgungsnachlässen der NRW.BANK, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum, gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsbauförderung.

www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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