Allgemeine Berichte | 18.07.2017

Rhein-Sieg-Kreis übernimmt Zuständigkeit

Kontrolle von Bewachungsunternehmen

Rhein-Sieg-Kreis. Bisher waren die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis für die Aufsicht über die Bewachungsunternehmen zuständig. Ab Dienstag, 1. August geht diese Aufgabe auf das Rechts- Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises über.

Zudem gelten bereits seit Dezember 2016 verschärfte gesetzliche Anforderungen an die Bewacherinnen und Bewacher. So reichen beispielsweise für bestimmte Bewachungstätigkeiten, wie der Einsatz in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen in leitender Funktion, Unterrichtungsnachweise nicht mehr aus. Hier muss die Sachkunde belegt werden. Auch unterliegt das Wachpersonal einer verschärften Zuverlässigkeitsprüfung.

Darüber hinaus sieht das neue Recht die Einrichtung eines bundesweiten Bewachungsregisters zum 1. Januar 2019 vor.

Im Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises berät und informiert Herr Bülow unter Tel. (0 22 41) 13 22 71. Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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