Allgemeine Berichte | 29.10.2015

Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung brauchte nicht lange

Konzentrationszone für Windenergie im „Bremeltal“ wurde einstimmig befürwortet

Kommunalpolitiker fürchten, ohne Konzentrationszone gebe es einen Wildwuchs bei den Windrädern

Rheinbach. Lediglich eine Viertelstunde benötigte der Rheinbacher Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr, um die geplante Windkraft-Konzentrationszone zwischen Rheinbach und Meckenheim endgültig zu befürworten. In seiner jüngsten Sitzung empfahl das Gremium einstimmig dem Stadtrat, der am Montag, 2. November tagt, die dafür geänderten Bebauungsplan „Bremeltal“ als Satzung zu beschließen.

Diskussionen gab es zwar nicht über das 1.000 Seiten starke Planwerk, aber einige Unverständnis heischende Erklärungen für die 15 anwesenden Zuschauer, überwiegend von der Meckenheimer Bürgerinitiative „Gegenwind“. Der Ausschussvorsitzende Markus Pütz von der CDU schickte voraus, die Stadt Rheinbach sei rechtlich dazu verpflichtet, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen. Wenn keine Konzentrationszone ausgewiesen werde, habe das zur Folge, dass überall über die ganze Gemarkung verteilt Windräder gebaut werden könnten. Diesen Wildwuchs wolle man verhindern. Und zwar gemeinsam mit der Stadt Meckenheim, die ihre Windkraft-Konzentrationszone direkt daneben entwickelt, womit ein insgesamt 227 Hektar großes gemeinsames Sondergebiet für die Windenergienutzung entstehen werde. Laut Plan können dort insgesamt vier Windräder bis zu 150 Meter Höhe entstehen, drei auf Rheinbacher und eines auf Meckenheimer Gebiet.

Auf allen Ebenen gewünschtes Ziel

Dr. Nils Lenke von den Grünen machte klar, in der Kommunalpolitik können nicht die globalen Diskussionen geführt werden über die Sinnhaftigkeit von Windenergie, sondern nur zur Kenntnis genommen werden, dass dies ein auf allen Ebenen gewünschtes Ziel sei. Einige Detailfragen seien auch erst im Rahmen eines konkreten Investitionsvorhabens zu regeln. Doch bei aller Kritik sei ein Kommunalpolitiker auch dazu verpflichtet, der Windenergie ausreichenden Platz zur Verfügung zu stellen. Birgit Formanski von der SPD ergänzte, der Stadtrat beschäftige sich bereits seit 16 Jahren mit dem Thema, wobei als herausragende Neuerung die erstmalige Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Meckenheim zu nennen sei. Sie fand auch einige Argumente der Gegner dieser Konzentrationszone ein wenig an den Haaren herbeigezogen, so seien etwa die als Schutzgut ins Spiel gebrachten Nilgänse nicht nur nicht standortgerecht, sondern im Gegenteil sogar schädlich für die übrige Tier- und Pflanzenwelt.

Vizebürgermeister Karl-Heinz Kerstholt von der SPD machte zudem deutlich, dass auch die Rheinbacher Kommunalpolitiker das Landschaftsbild erhalten wollten, doch es gebe nun mal keine Alternativen zu der Fläche im „Bremeltal“. Rat und Ausschuss seien der Allgemeinheit verpflichtet und dürften nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip handeln, das leider in Deutschland gerade Hochkonjunktur habe. Hans Peter Höfel von der CDU konnte die Bürger verstehen, die sich gegen das Projekt wendeten, denn er könne sich vorstellen, dass die fertige Windkraftanlage kein schöner Anblick sein werde. „Aber es geht nicht anders, es ist die einzige Konzentrationszone, die möglich war.“ Die kommunalen Gremien seien dem Recht verpflichtet, auch dann, wenn man nicht immer alles verstehe.

„Bremeltal“ blieb als einziger Standort übrig

Bürgermeister Stefan Raetz von der CDU erinnerte ebenfalls daran, dass es sich nicht leicht gemacht wurde mit der Standortsuche, doch nach ausgiebigen Prüfungen sei das „Bremeltal“ als einziger Standort übrig geblieben. Mit der Konzentrationszone solle eine sinnvolle Steuerung vorgenommen werden, damit die Nutzung der Windenergie in der Rheinbacher Gemarkung nicht ins Unendliche gehe, was ansonsten durchaus denkbar sei. Karsten Logemann von der FDP erklärte schließlich, seine Fraktion hätte auch mit dem alten Flächennutzungsplan leben können, doch dann hätte der Stadtrat keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Standorte von Windrädern besessen. Außerdem müsse eine Konzentrationszone auch so beschaffen sein, dass sie keine Verhinderungsplanung darstelle. Und das sei mit dem nun vorgelegten Bebauungsplan geschafft worden.

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