Allgemeine Berichte | 29.01.2020

Stadtverwaltung sucht Meckenheimer Unternehmen

Kreisel „Am Pannacker“ gestalten

Meckenheim. Mit dem Bau des Unternehmerparks Kottenforst wurde in der Straße „Am Pannacker“ ein Kreisel mit den Zufahrten zum DB-Haltepunkt Industriepark/P+R-Anlage und den Gewerbegebieten angelegt. Dieser Kreisel hat neben seiner Erschließungsfunktion auch einen hohen städtebaulichen Wert, da er ein „Eingangstor“ zum Unternehmerpark und zum Industriepark Kottenforst darstellt. Die Stadt Meckenheim sucht in diesem Zusammenhang nach Meckenheimer Unternehmen, die Interesse an der Neugestaltung und Grünpatenschaft des Kreisels haben. Die Stadtverwaltung möchte allen interessierten Unternehmen die Gelegenheit geben, ein Gestaltungskonzept für diesen Kreisel vorzulegen. Aus den bis zum 29. Februar eingegangenen Entwürfen soll schließlich ein Sieger gekürt werden. Vorab müssen die Entwürfe allerdings mit dem zuständigen städtischen Fachbereich Verkehr und Grünflächen besprochen werden.

Folgende Rahmenbedingungen sind bei der Gestaltung zu beachten:

- Die Genehmigung der Entwurfsplanung erfolgt durch die Stadt Meckenheim im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich.

- Die Aufstellung von Gestaltungselementen (Findlinge und Skulpturen dürfen nur im Kreismittelpunkt aufgestellt werden) und die Art der Bepflanzung müssen so gewählt werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des fließenden Verkehrs gewährleistet ist. Des Weiteren sollte die Bepflanzung insektenfreundlich, blühfreudig, hitze- und streusalzverträglich sein.

- Die Höhe der Aufschüttung beträgt einschließlich Oberboden zur Zeit 1,20 m und darf nicht unterschritten werden, damit der entgegenkommende Verkehr nicht geblendet wird.

- Für das Aufstellen von Gestaltungselementen (Herstellung von Fundamenten beispielsweise für Steinskulpturen) sind statische Berechnungen und die Prüfstatik nachzuweisen.

- Die Errichtung einer bodennahen Aufstellung einer Werbetafel mit Firmenlogo (max. 0,5 m²) ist nur ohne retroreflektierender oder fluoreszierender Folie, Signalfarben und Ähnlichem möglich. Die Webetafel darf keine Standorthinweise des Unternehmens enthalten.

Interessierte Unternehmen senden ihren Entwurf (Lageplan und Ansicht) bis zum 29. Februar an die Stadtverwaltung Meckenheim, Fachbereich Verkehr und Grünflächen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim.

Für Rückfragen oder die Bereitstellung von Planungsgrundlagen steht Susanne Reven vom städtischen Fachbereich Verkehr und Grünflächen unter Tel. (0 22 25) 91 71 65 zur Verfügung.

Pressemitteilung

Stadt Meckenheim

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