Halteverbot in Kruft: Freie Fahrt für Landwirte in der Erntezeit
Kruft reagiert auf Ernteverkehr
Kruft. Ab dem 15. Juli 2025 tritt für etwa zwei Wochen ein absolutes Halteverbot im Bereich Margarethenhof und Invalidendom in Kraft. Die Maßnahme wird anlässlich der Haupterntezeit ergriffen, um den Verkehrsfluss im Wellinger Weg sowie im Bereich der Brücke Bahner Bach/Margarethenhof für landwirtschaftliche Fahrzeuge sicherzustellen.
Insbesondere überörtliche Landwirte nutzen den Wellinger Weg, um innerörtliche Durchfahrten zu vermeiden. Das Halteverbot soll dabei helfen, Engpässe zu verhindern und die Erntearbeiten nicht zu behindern. Die verkehrslenkende Maßnahme verfolgt das Ziel, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in dieser stark frequentierten Zeit zu gewährleisten.
BA
