Allgemeine Berichte | 27.02.2024

Antrag und Informationen online abrufbar

Kulturförderung digital beantragen

Rhein-Sieg-Kreis. Ab sofort können beim Rhein-Sieg-Kreis Anträge auf eine Kulturförderung auch digital gestellt werden. Auf rhein-sieg-kreis.de/kulturfoerderung finden Interessierte nicht nur den Antrag, sondern auch viele Informationen. So gibt es im Portal beispielsweise eine Liste mit den Voraussetzungen für eine Förderung.

Förderwürdige Projekte zeichnen sich beispielsweise dadurch aus, dass sie mindestens eines der folgenden Förderziele verfolgen: Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem kulturellen Handeln zu stärken, die kulturelle Identität des Kreises in seiner Vielfalt zu festigen, ehrenamtliches Engagement im kulturellen Bereich zu fördern, die Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises in ihrer Kulturarbeit zu unterstützen, Menschen für Kultur zu sensibilisieren. Außerdem werden Projekte gefördert, die es möglichst vielen Menschen ermöglichen, Kultur zu erleben. Der kulturellen Bildung kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.

„Bei den geförderten Projekten handelt es sich um aktiv gestaltete Vorhaben und Maßnahmen, die über die kommunalen Grenzen hinaus bedeutend sind“, sagt die Leiterin des Regionalen Kulturbüros des Rhein-Sieg-Kreises, Gabriele Paar. Reine Investitionen oder Beschaffungen werden nicht gefördert.

Bereits seit 2011 werden ausgewählte Kulturprojekte im Rhein-Sieg-Kreis auf Basis der geltenden Grundsätze der Kulturförderung finanziell unterstützt. Auf diese Weise konnten schon viele interessante Projekte im Kreisgebiet erfolgreich realisiert werden.

„Kultur bewegt und verbindet Menschen. Dem Rhein-Sieg-Kreis ist daher wichtig, auch in diesem Jahr wieder innovative Ideen aus dem gesamten Kreisgebiet zu unterstützen“, betont Gabriele Paar.

Im Durchschnitt fördert der Kreis Projekte mit etwa 1.500 Euro bis 2.500 Euro; die Förderhöhe hängt dabei vom Projektumfang wie auch von den weiteren Einnahmen ab. Bei einer Förderung durch den Rhein-Sieg-Kreis handelt es sich stets um eine Fehlbedarfsfinanzierung, sodass nach Beendigung des Projekts ein Verwendungsnachweis zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Wer einen Förderantrag stellen möchte, sollte vorher seine beziehungsweise ihre Idee mit den Förderzielen der Kulturförderung des Kreises vergleichen. Bei Rückfragen steht das Regionale Kulturbüro per E-Mail an kulturamt@rhein-sieg-kreis.de sowie telefonisch unter (0 22 41) 13 31 18 und (0 22 41) 13 24 76 zur Verfügung.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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