Allgemeine Berichte | 19.09.2019

Jobcenter Rhein-Lahn fördert umfassend

„Lasst uns einfach arbeiten“

Bürokauffrau, Küchenhilfe und Hausmeister gewinnen in Bad Ems Perspektiven - In der Kita funktioniert Teilhabe

Rhein-Lahn-Kreis. Drei Menschen, die seit etlichen Jahren arbeitslos waren, haben eine Perspektive, Zuversicht und Selbstbewusstsein gewonnen. Dank des Teilhabechancengesetzes kann das Jobcenter Rhein-Lahn ihre kürzlich begonnene Beschäftigung umfassend fördern. Das Besondere: Alle drei bekommen beim selben Arbeitgeber die Möglichkeit, (wieder) Fuß zu fassen im Erwerbsleben. Die private Kita Play and Fun in Bad Ems hat sie eingestellt – als Bürokauffrau, als Küchenhilfe und als Hausmeister.

Von ihrem erfolgreichen Start durfte sich jetzt eine kleine „Delegation“ überzeugen. Aus Saarbrücken war Heidrun Schulz angereist, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit; hinzu kamen Dieter Knopp, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Montabaur und Sonja Wörsdörfer, stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Rhein-Lahn. Im Gespräch mit Kita-Leiterin Claudia Kapski waren alle rasch überzeugt, dass die neuen Beschäftigten am richtigen Platz sind. „Eine Kita und diese Förderung passen hervorragend zusammen“, stellte Heidrun Schulz fest. „Hier gibt es ein wohlwollendes Umfeld ohne Leistungsdruck, in dem die Menschen ihre Potenziale entfalten können. Positiv ist auch, dass es gelungen ist, Frauen zu integrieren. Gerade ihnen fällt der Einstieg oft schwer - nach langen Familienzeiten und mit geringer oder veralteter Qualifikation.“

Am 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Darin geht es ausdrücklich nicht um einen sozialen Arbeitsmarkt, sondern um die Unterstützung regulärer Beschäftigung. Schwerpunkt neben der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Hier stehen Erwachsene im Fokus, die seit sechs oder mehr Jahren von der Grundsicherung leben und nicht bzw. nur kurz erwerbstätig waren. Für (Allein)Erziehende und Schwerbehinderte liegt die Zeitgrenze bei fünf Jahren. Die Lohnkostenzuschüsse betragen in den beiden ersten Jahren einer Beschäftigung 100 Prozent und sinken in den drei Folgejahren schrittweise auf 70 Prozent.

Idee „Förderung statt Grundsicherung“ trägt offensichtlich Früchte

Dieser Paragraf kommt den drei „Neuzugängen“ in der Bad Emser Kita zugute. Und die Idee Förderung statt Grundsicherung trägt offensichtlich Früchte. „Es ist nicht immer einfach, denn ich habe in einem anderen System gearbeitet. Aber: Ich bin sehr zufrieden!“, strahlt die 60-jährige Bürokauffrau. Sie stammt aus Russland und hat dort neben ihrer Ausbildung ein BWL-Studium absolviert. Als sie 2005 nach Deutschland kam, widmete sie sich mehrere Jahre ganz der Pflege von Familienmitgliedern und drohte danach den Anschluss zu verlieren. „Ich verdiene mein eigenes Geld – das ist ein ganz anderes Leben und ein ganz anderes Gefühl“, erklärt die 52-Jährige, die in der Kita-Küche hilft. Sie hat keine Ausbildung und erzieht ihre beiden Kinder alleine. Ihr Selbstwertgefühl ist erkennbar gestiegen. Begeistert äußert sich der Hausmeister (39), der mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat: „Mir geht es jetzt super gut und ich gebe mein Bestes. Das kann 20 Jahre so weitergehen. Lasst mich einfach arbeiten!“

Claudia Kapski muss immer mit spitzem Stift rechnen, damit ihre Kita bestehen kann. Sie bezeichnet ihre neuen Kräfte als Gewinn: „Natürlich profitiere ich. Dank der Förderung kann ich mir zusätzliche Beschäftigte leisten.“ Diese allerdings profitieren mindestens im gleichen Maß. Denn Claudia Kapski sieht die Eingliederung ins Erwerbsleben als Auftrag – und die Kita als passenden Rahmen: „Die Menschen sind nicht ohne Grund so lange arbeitslos. Deshalb braucht Integration Zeit und Geduld. Gerade wir Pädagogen sollten damit umgehen können.“

Pressemitteilung Agentur

für Arbeit Montabaur

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