Hospiz-Verein Rhein-Ahr: Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Leben verlängern oder Sterben zulassen
Bad Neuenahr. Es kann jeden treffen, ganz gleich ob jung oder alt: ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung. Es gibt viele Gründe, die mitunter von heute auf morgen dazu führen, dass man seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Für viele Menschen ist es ein Albtraum, nur noch von Apparaten am Leben gehalten zu werden; wohl alle haben Angst, am Lebensende leiden zu müssen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, „was zu tun oder zu lassen ist, wenn erkennbar ist, dass ich am Ende des Lebens angekommen bin“ - oder anders formuliert: „Wann ich möchte, dass man mich gehen lässt“, sagt Dr. Andreas Reuther. Der Allgemeinmediziner im Ruhestand engagiert sich im Hospiz-Verein Rhein-Ahr und hilft Menschen dabei, Fragen wie diese in einer Patientenverfügung zu beantworten.
Der Mehrzweckraum im Hospiz im Ahrtal war gut gefüllt an diesem Abend: Nicht nur Ältere sind zu der Infoveranstaltung des Hospiz-Vereins gekommen, sondern auch viele jüngere Gesichter. Reuther führt den Teilnehmern vor Augen, weshalb Patientenverfügung und Co. so wichtig sind: „Die Medizin hat im Laufe der letzten Jahrzehnte ungeheure Möglichkeiten entwickelt – heutzutage sind viele Krankheiten behandelbar und auch heilbar, sogar eine Krebsdiagnose muss kein Todesurteil mehr sein.“ Die Kehrseite der Medaille: „Man kann nicht nur das Leben verlängern, sondern auch das Sterben.“ Im Bewusstsein der Tatsache, dass das Leben trotz allen medizinischen Könnens endlich ist, sei es wichtig, „uns selber, unseren Angehörigen und unseren Behandlern zu erlauben, dass wir auch sterben dürfen“.
Geregelt wird dies in der Patientenverfügung, in der so konkret wie möglich beschrieben ist, welche Behandlung man möchte und was nicht.
Und zwar dann, wenn man alters-, krankheits- oder unfallbedingt erkennbar am Ende des Lebens angekommen und nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sprechen – auch wenn im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Um eine rechtlich bindende Patientenverfügung zu erstellen, ist weder ein Besuch beim Notar, noch beim Rechtsanwalt oder beim Arzt erforderlich. „Sie können das auch daheim im stillen Kämmerlein machen.“ Das gilt auch für die Vorsorgevollmacht, in der festgelegt wird, wer für einen Entscheidungen treffen soll, falls man selber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist – denn das sind nicht automatisch Ehepartner oder Kinder. „Wenn es darum geht, größere Vermögenswerte zu regeln, benötigen sie auch eine notarielle Beurkundung“, so Reuther.
Eine große Hilfe beim Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind entsprechende Formulare, die auch beim Hospizverein erhältlich sind. Für alle, die sich dennoch unsicher sind, bietet der Verein eine Beratung in kleinen Gruppen an, die an jedem ersten Montag im Monat stattfindet.
„Wir haben das große Glück, einen Mediziner zu haben, der sich nicht nur juristisch auskennt, sondern auch medizinische Fragen beantworten kann“, sagt Ulrike Dobrowolny, Vorsitzende des Hospizvereins. Anhand des Formulars des bayrischen Justizministeriums gehen die Teilnehmer dabei gemeinsam mit Reuther Punkt für Punkt einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht durch. „Am Ende geht jeder mit einer fertigen Verfügung nach Hause.“ Großer Vorteil: „Die Gruppe nimmt einem etwas von der Schwere dieses Themas. Man merkt, ich bin nicht allein mit meinen Gedanken und Gefühlen – das hilft enorm“, so Reuther. Rund 100 Patientenverfügungen hat er im Rahmen dieser Treffen allein in den vergangenen zwölf Monaten mitunterzeichnet. Sollte jemand nicht in der Lage sein, an dem Treffen teilzunehmen, kommt der Mediziner auch nach Hause.
Weitere Infos und Anmeldung beim Hospiz-Verein Rhein-Ahr, Kreuzstraße 18, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 2 07 79 69, www.hospiz-rhein-ahr.de.
Die Vorsitzende des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr, Ulrike Dobrowoly, und Referent Dr. Andreas Reuther.
