Allgemeine Berichte | 17.05.2017

Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen einfacher darstellen

Lebensmittelbetriebe erhalten Kontrollbarometer

Rhein-Sieg-Kreis. Die rund 3.500 Lebensmittelbetriebe im Rhein-Sieg-Kreis können ihre Kundinnen und Kunden jetzt ganz einfach über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informieren. Seit dem 22. März gibt es das neue Transparenzgesetz. Die Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen stellt den Betrieben die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen in Form eines „Kontrollbarometers“ zur Verfügung. Diese Übersicht können die Betriebe aushängen.

Über ein farbiges Balkendiagramm können die Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Farben Grün, Gelb und Rot sehen, ob der betreffende Betrieb die „Anforderungen erfüllt“ (grün), sie „teilweise erfüllt“ (gelb) oder „unzureichend erfüllt“ (rot) hat. Kontrolliert werden beispielsweise Gastronomiebetriebe, Lebensmittelmärkte, Eisdielen, Metzgereien oder Bäckereien.

Dabei achten die neun Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des Rhein-Sieg-Kreises nicht nur auf die Sauberkeit der Betriebsräume. Kontrolliert werden auch die Personalhygiene, das Vorhandensein von Schädlingen, die Einhaltung von Kühltemperaturen, der hygienische Umgang mit Lebensmitteln und deren Rückverfolgbarkeit. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleure vergeben abschließend auch Noten von „sehr gut“ bis „nicht ausreichend“. Diese werden allerdings nicht veröffentlicht.

Das neue Kontrollbarometer wurde bislang den Betrieben ausgestellt, die seit dem 1. April kontrolliert wurden. Das bedeutet, dass noch nicht alle Lebensmittelbetriebe im Rhein-Sieg-Kreis über dieses „Lebensmittelzeugnis“ verfügen. Im Einzelfall kann es allerdings rückwirkend ausgestellt werden.

„Bis dato wurden im Rhein-Sieg-Kreis rund 150 Kontrollbarometer ausgestellt. Der weitaus größte Teil befand sich im grünen Bereich. Es waren aber auch Betriebe dabei, die gelb oder rot beurteilt wurden“ zieht Dr. Johannes Westarp, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises eine durchaus positive Bilanz. „Wir werden die Übergangsfrist auch dazu nutzen, die Betriebe im gelben oder roten Bereich dahingehend zu beraten, wie sie sich in den grünen Bereich verbessern können“ erklärt Dr. Westarp.

Bislang ist der Aushang des Kontrollbarometers freiwillig. Nach einer dreijährigen Übergangsphase ist der Aushang ab März 2020 allerdings verpflichtend.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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