Kreuzkröte, Zauneidechse und Nachtigall westlich von Sankt Augustin-Hangelar beheimatet
Lebensraum vom Rhein-Sieg-Kreis sichergestellt
Rhein-Sieg-Kreis. Die ehemaligen Kiesgruben westlich von Sankt Augustin-Hangelar, zwischen dem Gelände der Bundespolizei und der Stadtgrenze Bonn, sollen im Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ als „geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen werden. Aus dem Grund hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt die Fläche sichergestellt. Das heißt, fortan darf die besondere Schutzwürdigkeit der Wiesen und des Waldes nicht, zum Beispiel durch intensive Bewirtschaftung oder Düngen, verändert werden. Stattdessen sollen die schon bestehenden extensiven Mähwiesen und die Beweidung mit Schafen gefördert werden.
Für wild lebende Pflanzen und Tiere
Die zwei Kiesgruben sind für bestimmte wild lebende, zum Teil stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten zum Lebensraum geworden. So haben sich hier die Kreuzkröte, Zauneidechse und die Nachtigall angesiedelt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Sankt Augustin ist die naturschutzfachliche Bedeutung der Kiesgruben bereits festgestellt. Auf Bonner Stadtgebiet sind sie im Landschaftsplan „Siegmündung“ als geschützter Landschaftsbestandteil „4.1 Kiesgrube Vilich – Mülldorf“ ausgewiesen. Auch im Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die Fläche als besonders schutzwürdig und für den landesweiten Biotopverbund von herausragender Bedeutung dargestellt. Es ist beabsichtigt, in den kommenden zwei Jahren die Kiesgruben im Landschaftsplan Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ als „geschützten Landschaftsbestandteil“ auszuweisen. Hierzu wird das entsprechende öffentliche Verfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Naturschutzverbände und der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt werden.
Karte liegt aus
Interessierte können jetzt, vom 29. September bis zum 29. Oktober 2014, die Sicherstellungserklärung und die Karte im Siegburger Kreishaus beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor den Räumen B 2.15 bis B 2.19 während der Dienstzeiten, montags bis freitags, von 8.30 bis 12 Uhr, und montags bis donnerstags, jeweils von 14 Uhr bis 16.30 Uhr einsehen. Sie ist auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises, unter www.rhein-sieg-kreis.de, Rubriken Bürgerservice, Bekanntmachungen, zu lesen.
Pressemitteilung
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