Allgemeine Berichte | 20.06.2018

Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Rhein-Sieg-Kreis. „Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können zum 1. August für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie zum Beispiel Hefte, Stifte und Taschenrechner eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten“, informiert Stephan Liermann, Leiter des Sozialamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Wer SGB II-Leistungen, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt diese Leistung für den Schulbedarf automatisch zum 1. August ausgezahlt. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen hierfür jedoch einen Antrag stellen. Diese Leistungen sollten rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres beantragt werden. Ansprechpartner sind die Städte und Gemeinden des Wohnortes. Neben diesen Leistungen für den Schulbedarf bietet das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Möglichkeiten der Unterstützung: So können auch Leistungen für Klassenfahrten und Tagesausflüge, Lernförderung, sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen, Ferienfreizeiten) in Anspruch genommen werden. Für alle diese Unterstützungen ist jedoch ein Antrag erforderlich, der von Empfängerinnen und Empfängern von SGB II – Leistungen beim Jobcenter und von allen übrigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern bei den Städten und Gemeinden des Wohnortes gestellt werden muss. Weitere Informationen sind zusammengestellt unter www.rhein-sieg-kreis.de/bildungsundteilhabepaket.

Pressemitteilung

des Rhein-Sieg-Kreises

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