Allgemeine Berichte | 21.01.2025

Leistungen rund um die Jagd digital beantragen

Kreis Ahrweiler. Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet die Kreisverwaltung stetig daran, die Service-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln.

Nun sind weitere Leistungen freigeschalten worden. Folgende Anträge an das Kreisveterinäramt können ab sofort online gestellt werden:

- Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung: Jägerinnen und Jäger benötigen eine Erlaubnis, wenn sie die Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen wollen.

- Wildmarken und -ursprungsscheine: Jägerinnen und Jäger, die von ihnen erlegte Tiere als Lebensmittel verwenden oder an andere abgeben möchten, benötigen Wildmarken und -ursprungsscheine, um die entsprechenden Trichinenuntersuchung anzumelden und kennzeichnen zu können.

- Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen: Eine Trichinenprobe muss mit dem dazugehörigen Wildursprungsschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Der Wildursprungsschein beinhaltet Informationen zum Wild und zur Jägerin oder zum Jäger.

Die Antragsstellung ist zudem weiterhin telefonisch oder per E-Mail beim Kreisveterinäramt möglich.

Schon länger verfügbar sind weitere Online-Leistungen im Jagdwesen, beispielsweise die Erteilung eines Jagdscheins oder einer Waffenerlaubnis. Einen Überblick über das gesamte Online-Angebot finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/verwaltung/buerger-service/.

in Rheinland-Pfalz. Wolfsichtungen oder Verdachtsfälle auf Wolfsrisse können telefonisch an die Nummer 06306 911-199 oder per E-Mail an KLUWO@wald-rlp.de gemeldet werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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