Allgemeine Berichte | 30.06.2017

15. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm

Letzte Ratssitzung vor der Sommerpause

Die Ratsmitglieder fassen wichtige Beschlüsse

Im Rathaus der VG tagte der Rat.GM

Weißenthurm. Unter dem Vorsitz von Verbandsbürgermeister Georg Hollmann hat der Verbandsgemeinderat Weißenthurm in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien über anstehende wichtige kommunale Themen beraten und dazu wichtige und wegweisende Beschlüsse gefasst. Nach Feststellung form- und fristgerechter Einladung und der Beschlussfähigkeit des Rates informierte Verbandsbürgermeister Hollmann zunächst über einige Mitteilungen aus der Verwaltung. So konnte er einen weiteren positiven Rückgang der Arbeitslosenzahlen im Geschäftsstellenbezirk Weißenthurm auf 3,4 Prozent vermelden, 0,4 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2016. Ebenfalls positiv nahmen die Ratsmitglieder zur Kenntnis, dass für die seit 2003 bestehende Schuldnerberatungsstelle der VG Weißenthurm im laufenden Jahr Zuwendung aus Landesmitteln in Höhe von 13.625 Euro für Fachpersonal und Sachkosten gewährt wurde. Darüber hinaus wird noch ein Kreiszuschuss zur Förderung der Schuldnerberatungsstelle in Höhe von rund 38.000 Euro erwartet.

Der als ‚Streuobstwiesenweg‘ bekannte Wanderweg erfüllt nach einer Nachzertifizierung des Deutschen Wanderinstituts e.V. weiterhin die Kriterien des Deutschen Wandersiegels und ist nach dem Bericht der Kommission grundsätzlich sehr gut gepflegt. Für die Instandhaltung des Weges gilt ein besonderer Dank der Verwaltung und des Rates dem Wegepaten Herrn Bernd Plasa (Bassenheim) und den Mitarbeitern der Stadt Mülheim-Kärlich, der Ortsgemeinde Kettig und der Ortsgemeinde Bassenheim.

Im Zuge der Maßnahmen zum Landesprogramm zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Volkshochschule Weißenthurm im Rahmen einer Projektförderung zur Fortbildung „Seminarreihe zum Haus der kleinen Forscher“ einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro bewilligt. Weiter bewilligte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Verbandsgemeinde Weißenthurm einen Zuschuss von 31.249 Euro für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, der Zuschuss ist zweckgebunden für die Einstellung einer Fachkraft für sprachliche Bildung an der demnächst fertiggestellten integrativen Kindertagesstätte Mülheim-Kärlich (derzeit „Mobile Kita“). Für diese Kita hat das Bildungsministerium eine Investitionskostenförderung in Höhe von 285.426 Euro bewilligt. Der Zuschuss ist projektgebunden für die Förderung der Bau- und Ausstattungskosten und soll im Jahre 2018 ausgezahlt werden.

Die Schlussverwendungsnachweise für die Erweiterung des Schulgebäudes der Realschule plus an der Römervilla zur Errichtung des Mittelrhein-Gymnasiums im Schulzentrum Mülheim-Kärlich und Neubau einer Mensa im Rahmen der Errichtung von Ganztagsschulen in der oben genannten Einrichtung konnten im Juni der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz vorgelegt werden. Danach wurden für die Gesamtmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2011 bis 2014 Haushaltsmittel von 7,5 Millionen Euro veranschlagt und bereitgestellt. Erfreulicherweise belaufen sich die tatsächlichen Baukosten auf lediglich 6,9 Millionen Euro, wovon die Verbandsgemeinde die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro aus dem laufenden Kassenbestand finanzieren konnte.

Zum guten Schluss konnte die Verwaltung noch eine für Touristik und Naherholung ganz wichtige Entscheidung mitteilen: Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radwanderweges auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bassenheim und Ochtendung zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht. Nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses wird die Verbandsgemeinde den Zuwendungsantrag formal einreichen und die Ausschreibung vorbereiten.

Wahl eines neuen Bürgermeisters

Die nächsten Tagesordnungspunkte behandelten die Festlegung des Wahltermins für die Wahl des/der Bürgermeisters/in der Verbandsgemeinde Weißenthurm und die Öffentliche Ausschreibung der Stelle, die durch das Ende der Amtszeit von Bürgermeister Georg Hollmann am 28.06.2018 notwendig wird. Er selbst kandidiert - wie bereits mitgeteilt - nicht mehr für eine weitere Amtszeit. Eine Verbindung mit der am 24.09.2017 stattfindenden Bundestagswahl ist leider nicht möglich da die Gemeindeordnung vorsieht, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger frühestens neun Monate (27.09.2017) und spätestens drei Monate (27.03.2018) vor Freiwerden der Stelle zu wählen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt sodann einstimmig:

1.der Aufsichtsbehörde als Wahltermin den 19.11.2017 und als Termin für eine evtl. Stichwahl den 03.12.2017 vorzuschlagen,

2.den dem Rat vorgelegten Entwurf der Stellenausschreibung anzunehmen und

3.die Stellenausschreibung in der Kalenderwoche 27 in der und in der Kalenderwoche 28 zu veröffentlichen.

Weitere Veröffentlichungen werden im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz und auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

Fraktionsübergreifend stimmten die Ratsmitglieder einstimmig der von der Verwaltung im nächsten Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu. Sie stellten fest, dass die Wehrleute in der Verbandsgemeinde Weißenthurm in den Jahren 2015 und 2016 mit 578 Einsätzen im Vergleich zu den Feuerwehren anderer Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten im Landkreis Mayen-Koblenz deutlich öfter zu Einsätzen alarmiert worden sind. Die Ratsmitglieder bedankten sich ausdrücklich bei den Angehörigen der Feuerwehren für ihre Einsatzbereitschaft und waren sich darüber einig, dass die in der sie bindenden Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vorgegebenen Rahmensätze gemessen an dem Aufwand der ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder zu niedrig sind. Bürgermeister Hollmann: „Wir dürfen den in der Verordnung vorgegebenen Rahmen nicht überschreiten. Der Verordnungsgeber ist hier gefordert einmal darüber nachzudenken ob dieser Rahmen noch stimmig ist vor dem Hintergrund, dass das alles Damen und Herren sind, die ehrenamtlich in ihrer Freizeit unterwegs sind. Wir haben die Verantwortung, nicht nur deren Aufwand durch eine pauschale Regelung einigermaßen zu erstatten, sondern zukünftigen Feuerwehrangehörigen zu signalisieren, dass wir diesen Rahmen, der uns durch das Land gesetzt ist, möglichst auch ausschöpfen wollen.“ Die beschlossene Erhöhung lässt den Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung von derzeit 29.278,32 Euro auf jährlich insgesamt 50.649,72 Euro ansteigen. Die Ratsmitglieder waren sich darüber einig, dass dies gut angelegtes Geld sei.

Bedarf an Kindertagesstätten

In weiteren Tagesordnungspunkten wurde dem Verbandsgemeinderat die Sachlage bezüglich der Planung des Bedarfs an Kindertagesstättenplätzen in der Verbandsgemeinde dargestellt. Dieser Bedarf gestaltet sich im Hinblick auf die erfreulicherweise weitere Zunahme der Kinderzahlen weiterhin herausfordernd, so fehlen im Planungsraum der Stadt Mülheim-Kärlich bis August 2018 circa 30 Plätze im U3- und Ü3-Bereich. Als kurzfristige Maßnahme könnte im Vorfeld des geplanten Umbaus des Kindergartens „Urmitz/Bahnhof“ dieser vorübergehend zur Betreuung von zwei bis drei U3-Gruppen genutzt werden. Mit den Umzügen der Grundschulen Urmitz/Bahnhof und Mülheim in die jeweiligen Neubauten könnten dann die schulisch genutzten Räume in der Rheinlandhalle vorübergehend als provisorische Kindertagesstätte genutzt werden. Die Investitionskosten zur Nutzung und Möblierung der Räume in der Rheinlandhalle werden sich auf etwa 45.000 Euro belaufen.

Mittelfristig besteht die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Ressourcen an der derzeit im Bau befindlichen „Integrativen Kindertagesstätte“, diesbezüglich soll zeitnah eine Entscheidung angestrebt werden.

Im Planungsraum der Rheindörfer fehlen bis August 2018 etwa 20 Plätze im U3- und Ü3-Bereich. Zur Sicherstellung des Bedarfs wird kurzfristig angestrebt, in gemeindeeigenen oder angemieteten Räumlichkeiten in der Ortsgemeinde Urmitz eine zusätzliche provisorische Krippengruppe einzurichten, hierfür werden Einrichtungskosten in Höhe von circa 25.000 Euro entstehen. Mittelfristig wird durch die Planung zur Erschließung weiterer Wohnbauflächen insbesondere in der Ortsgemeinde Urmitz die Zahl der zu betreuenden Kindergartenkinder weiter auf einem hohen Niveau verbleiben. Daher sollte der Bau einer zwei- bis dreigruppigen zusätzlichen Kindertagesstätte umgesetzt werden, eine entsprechende Gesetzesentscheidung sollte zeitnah getroffen werden. Die Ortsgemeinde hat zugestimmt, den Spielplatz „Lehpfad“ als Baufläche für die neue Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen.

Im Planungsraum der Stadt Weißenthurm fehlen bis August 2018 circa 35 Plätze vorwiegend im Ü3-Bereich. Kurzfristig können hier durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Kitagruppen (Gruppenräume und Nebenräume in Containerbauweise) sowie der Auslagerung des Personalraumes (Containerbauweise) an der Kindertagesstätte „Märchenwald“ bis zum Jahresbeginn 2018 entsprechende Platzkapazitäten in drei Gruppen geschaffen werden. Bis zur Umsetzung der Maßnahme könnte in einem Bewegungsraum der Einrichtung eine provisorische Gruppe geschaffen werden. Die Investitionskosten für die Einrichtung der Container werden nach einer ersten Schätzung circa 230.000 Euro für den Zeitraum von drei Jahren betragen. Die Kosten zur Möblierung der Räumlichkeiten werden sich zusätzlich auf etwa 30.000 Euro belaufen. Auch in der Stadt Weißenthurm wird durch die Erschließung weiterer Wohnbauflächen die Zahl der zu betreuenden Kindergartenkinder weiter auf einem hohen Niveau verbleiben. Daher sollte mittelfristig im Rahmen des angestrebten Neubaus der Kindertagesstätte „St. Franziskus“ eine zusätzliche Kapazität von drei Gruppen geschaffen werden. Die Stadt hat zugestimmt die Baufläche für die neue Kindertagesstätte im Bereich des Festplatzes „In der Rheinhell“ zur Verfügung zu stellen. Nach eingehender Erörterung beschließen die Ratsmitglieder einstimmig: Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Bedarfsentwicklung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm zur Kenntnis. Weiterhin unterstützt der Verbandsgemeinderat die in der Sachlage dargestellte Vorgehensweise zur kurz- und mittelfristigen Bedarfssicherung im Kindertagesstättenbereich.

Um den Bedarf an Kita-Plätzen im Bereich der Stadt Weißenthurm abdecken zu können ist ein weiteres Raumangebot zu schaffen. Da der hierzu geplante Neubau kurzfristig nicht zu realisieren ist, ist als Übergangslösung die Aufstellung von Containern vorgesehen.

Der Rat hat auch über die Kostenprognose der Verwaltung für deren Anmietung oder Kauf beraten, so belaufen sich die zu erwartenden Kosten inklusive Lieferung und Montage/Demontage der Container einschließlich bauseitiger Leistungen bei einer Mietdauer von zwei Jahren auf 164.000 Euro und für drei Jahre auf 218.000 Euro. Beim Kauf der Container werden einschließlich Lieferung, Montage und bauseitiger Leistungen 246.000 Euro fällig. Der Rat ist sich einig, dass nach zwei bis dreijähriger Nutzung ein Kauf der Container die kostengünstigere Variante ist. Abgesehen von dem noch zu berücksichtigenden Restwert können die Container künftig weiterhin kostenfrei eingesetzt werden. Für die erforderlichen Architektenleistungen hat die Verbandsgemeinde verschiedene Architekturbüros zur Abgabe eines Pauschalangebotes aufgefordert, das günstigste Angebot hat das Büro Rumpf in Andernach abgegeben. Im Leistungsumfang ist die Erstellung des Bauantrages für die Containeranlage, die weitere Planung, die Ausschreibung/Vergabe sowie die Bauüberwachung und Abrechnung enthalten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt sodann einstimmig:

Der Verbandsgemeinderat spricht sich für den Kauf der Container aus. Nach den weiteren Ausführungen von Bürgermeister Hollmann sollen die mittelfristig geplanten Baumaßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden. Die Erfahrung aus bisherigen Kindertagesstättenbauvorhaben zeige, dass von den ersten Planungen bis zur Fertigstellung der Maßnahmen ein Zeitraum von etwa drei Jahren anzusetzen ist. Zur Kostensituation führte er aus, dass der Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte auf dem Gelände „In der Rheinhell“ in der Stadt Weißenthurm die Verbandsgemeinde nach Abzug der zu erwartenden Zuschüsse mit rund 4 Millionen Euro belaste. Bei dem Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Ortsgemeinde Urmitz wird die finanzielle Belastung bei etwa 1,8 Millionen liegen. Hinsichtlich der notwendigen Ingenieursleistungen sollen die Maßnahmen zur Kostenersparnis durch Personal der Verbandsgemeinde Weißenthurm durchgeführt werden. Die Erweiterung von drei Gruppen an der „Integrativen Kindertagesstäte“ der Verbandsgemeinde Weißenthurm soll möglichst durch das bereits mit dem Hauptgebäude befassten Büro erfolgen und wird für die Verbandsgemeinde voraussichtlich Kosten in Höhe von ungefähr 1,8 Millionen verursachen.

Zu dem Komplex der Kindertagesstätten übte Bürgermeister Hollmann Kritik am Land: „Ich kann nicht sagen ‚alles ist kostenfrei und wir schaffen alle Plätze im Kitabereich‘ und die Kommunen bleiben zum weit überwiegenden Teil auf den Kosten sitzen.“

Nach ausführlicher Behandlung des Themenkomplexes hat der Verbandsgemeinderat mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme beschlossen, dass die beiden Neubauprojekte in der Stadt Weißenthurm und der Ortsgemeinde Urmitz/Rhein im Hinblick auf die Architektenleistungen sowie die Fachingenieurleistungen zu den haustechnischen Gewerken mit Personal der Verbandsgemeinde Weißenthurm realisiert werden sollen. Der Rat beauftragt hierzu die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses den genauen Personalmehrbedarf für die Durchführung der beiden Projekte zu ermitteln.

Vorstellung der Planung zur Renaturierung des Lützelbaches im Bereich der Waldmühle

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte Werkleiter Markus Roth dem Verbandsgemeinderat in einer Präsentation ausführlich die geplanten Maßnahmen zur Renaturierung des Fließgewässerabschnitts des Lützelbaches im Bereich der Waldmühle. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 260.000 Euro, die nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden. Die Gewässerausbaumaßnahme wurde von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz genehmigt, so dass nun mit dem Ausschreibungsverfahren und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann. Die Baumaßnahme soll im Herbst/Winter 2017 umgesetzt werden. Der Verbandsgemeinderat nahm in seinem Beschluss einstimmig die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

Nach der obligatorischen Einwohnerfragestunde schloss Bürgermeister Hollmann den öffentlichen Teil der Sitzung.

Ein Thema war die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Ein Thema war die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Im Rathaus der VG tagte der Rat.Fotos: GM

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