Allgemeine Berichte | 01.03.2021, 15:35 Uhr

BUND Rhein-Sieg zu den Pappelfällungen am Gut Holzem

Lückenschluss = Fehlplanung?

Landschaftsschutz und Artenschutz sind die Verlierer. Ist es das wert?

Vor der Abholzung. Fotos: privat
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Wachtberg. Das Thema der Pappelfällungen am Gut Holzem war im Zuge des dort geplanten Fahrradweges von der Gemeinde in Gang gesetzt worden. Ein entsprechendes Verfahren wurde durchgeführt, um Artenschutzanforderungen und Eingriffswirkungen der Fällungen zu bewältigen.

Die Rigorosität, mit der die Fällungen nun durchgeführt wurde, ist überzogen und entspricht nicht der Vorgehensweise, die mit dem Naturschutzbeirat beim Ortstermin am 26. November 2020 abgestimmt worden war.

Dort hatte man eine behutsamere Vorgehensweise vereinbart. Die ursprünglichen Maßnahmen sollten überarbeitet und erneut vorgelegt werden. Stattdessen wurde nun die Annahme zu Grunde gelegt, dass es sich bei den Pappeln lediglich um einen „Wald“ im Sinne des Bundwaldgesetzes handeln solle und die Maßnahme nun schlicht eine Holzernte sei. Nähme man diese Aussage an, müsste die Maßnahme entsprechend der Eigentümer selbst bezahlen und sie wäre kein Gegenstand gemeindlicher Aktivitäten und Ankündigungen. Hier besteht politischer Aufklärungsbedarf.

Wer zahlt die Gutachten, wer die Fällung, wer die ausstehenden Artenschutzmaßnahmen und Baumpflanzungen? Diese Kosten wären folglich Sache des Eigentümers und die Bestandsgründung des „Waldes“ mit neuen Bäume seine Angelegenheit. Die erkennbare Anzahl hohler Pappeln (nicht unbedingt ein Zeichen für fehlende Standsicherheit (!)) und die vor Ort nachgewiesenen Fledermäuse machen deutlich, dass hier der Artenschutz nicht ausreichend beachtet worden ist. Alle Bäume sind beseitigt worden, Ersatzquartiere für die Tiere noch nicht bekannt und keinesfalls bereits bezogen. Wie sollen überwinternde Fledermäuse bei Dauerfrost in gefällten Bäumen geborgen und gerettet werden?

Eine selektive Entnahme und die Erhaltung ganzer Baumgruppen und von Hochstubben wäre umzusetzen gewesen.

Warum wurde der Wunsch, den Eingriff zu minimieren, gesunde Bäume zu erhalten und zumindest einzelne Stämme stehend für die Fledermäuse und Spechte zu bewahren, in den Wind geschlagen? Sieht so die Naturschutzpolitik der neuen Koalition in Wachtberg bzw. des Rhein-Sieg-Kreises aus?

Soweit zur aktuellen Situation.

Doch auch die Radwegeplanung selbst ist fraglich. Denn weder liegt hier wirklich ein „Lückenschluss“ vor, noch reicht die Energie der Gemeinde, hier ebenso wie anderenorts einen leistungsfähigen Alltags-Fahrradweg oder eine Pendlerroute straßenbegleitend durchzusetzen.

Der bestehende Teilabschnitt des Fahrradweges von der Kreuzung L123/K58 (Rathausstraße / Frauenhoferstraße) in Berkum hätte längst bis zum Haus Holzem fortgesetzt sein können. Er ist durchgeplant und die Finanzierung war gesichert. Stattdessen werden Konzepte der Ungeduld wie der vermeintliche „Lückenschluss“ südlich des Gutes Holzem mit großem Aufwand betrieben und umgesetzt, der Radweg im Zickzack über die Felder vorsehen, ohne soziale Kontrolle und mit geringer Alltagstauglichkeit bei Schnee und Dunkelheit. Die neue Schwarz-Grüne Koalition im Wachtberger Rathaus mindert mit dem vermeintlichen „Lückenschluss“ die Chancen auf einen straßenbegleitenden Radweg zwischen Arzdorf und Berkum und nimmt offensichtlich wenig Rücksicht auf Baum- und Landschaftsschutz.

All zu früh haben Rat und Verwaltung der Gemeinde Wachtberg sich hier auf ein Fahrradwegekonzept eingelassen, welches offenbar den Freizeit- und Ausflugsverkehr in den Vordergrund stellte und als Konzept insgesamt keiner breiteren Prüfung oder Beteiligung unterzogen wurde. Da standen landwirtschaftliche Wege und schöne Routen im Vordergrund (Apfelroute, Feuerroute etc.), aber kein leitungsstarkes Pendlerroutennetz oder mit zu beachtende Aspekte des Naturschutzes.

Offenbar aus der Zeit des bloßen Freizeitradelns stammt mithin der Ratsbeschluss, den Fahrradweg zwischen Arzdorf und Berkum auf Feldwegen über den Fritzdorfer Wald umzusetzen. So entsteht jetzt ein vermeintlicher „Lückenschluss“ am Gut Holzem, der jedoch nur ein Provisorium bleibt. Doch selbst bei dieser Minimallösung gab es keinen Grund, den vermeintlichen „Lückenschluss“ der Feldwege-Radlösung südlich hinter Gut Holzem entlang zu führen. Er hätte von Berkum aus straßenparallel ebenso bis zur Einmündung der Königstraße in die L 123 führen können. Damit wäre bei gleichzeitigem „Lückenschluss“ der Grundstein für die spätere straßenparallele Fortsetzung bis nach Arzdorf gelegt worden, ohne derart stark in die Natur vor Ort einzugreifen.

Die Streckenführung entlang der Landesstraße war auch immer das Plädoyer des Ortsvereins Arzdorf.

Es ist nicht zu spät, den Fahrradweg durchgängig straßenbegleitend zur L123 auszubauen, die Arbeiten auf der Rückseite des Reiterhofes seitens der Gemeinde einzustellen und das weitere dort dem Eigentümer zu überlassen. Bis zum Bau des durchgehenden straßenparallelen Radweges zwischen Arzdorf und Berkum steht der vorhandene Asphaltweg über den Erlemaarhof und die Felder als Radfahrstrecke nach wie vor zur Verfügung, ganz ohne Baumaßnahmen. Ein echter Lückenschluss steht hier somit gar nicht an und ist eine Erfindung zur Rechtfertigung des umfangreichen Eingriffs.

Pressemitteilung

BUND Rhein-Sieg

Nach der Abholzung.

Nach der Abholzung.

Selbst gesunde Pappeln wurden gefällt.

Selbst gesunde Pappeln wurden gefällt.

Vor der Abholzung. Fotos: privat

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