Allgemeine Berichte | 19.05.2016

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Luftdicht ist Pflicht

Apparatur zur Luftdichtheitsmessung. VZ RLP

Kreis Neuwied. Die Luftdichtheit von Gebäuden hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einen großen Sprung gab es in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts, als viele einfach verglaste Fenster ohne Dichtungen gegen zweifach verglaste Fenster mit eingebauten Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gebäude nach dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet.

Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über Fugen und Ritzen in der Gebäudehülle bewerkstelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch Lecks im Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeit in den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses können dann die langfristige Konsequenz sein.

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest durchgeführt werden. Dabei wird ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden, wird ein leichter Unterdruck erzeugt und gleichzeitig die über die Hülle nachströmende Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche gehen und die undichten Stellen nachbessern. Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest vereinbart wird und alle Handwerker darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß die Ausführungsqualität auf der Baustelle.

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Beratungstermine

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 1. Juni von 13.45 bis 16.45 Uhr; in Bad Hönningen im Rathaus am 1. Juni von 8.15 bis 12 Uhr; in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 23. Juni von 15 bis 18 Uhr; In Neuwied in der Kreisverwaltung am 8. Juni von 14 bis 17.45 Uhr; in Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am 9. Juni von 15 bis 18 Uhr; in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 16. Juni von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (08 00) 60 75 600 (kostenlos), montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr. Pressemitteilung

der Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

Apparatur zur Luftdichtheitsmessung. Foto: VZ RLP

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