Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler
Maskenpflicht in der Remagener Innenstadt
Areale sind beschildert
Remagen.Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Ahrweiler vom 25. Oktober 2020 gilt in ausgewiesenen Teilen der Remagener Innenstadt ab sofort eine Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren.
Die Areale sind mit Beschilderungen gekennzeichnet.
Diese Maßnahme der Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30. November außer Kraft.
Pressemitteilung der
Stadt Remagen
