Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen

Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen gegen
die Afrikanische Schweinepest

Warnplakat zur Afrikanischen Schweinepest. Foto: BMEL

18.01.2018 - 12:07

Region. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in die Wege geleitet. Um das Risiko einer Ausbreitung zu verringern sind unterschiedliche Maßnahmen an allen Bundesfernstraßen sowie an Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz mit starkem osteuropäischen Schwerlastverkehr vorgesehen. Hierzu zählen die Kontrolle und Instandsetzung von Einzäunungen von Rastanlagen/ Parkplätzen, um hier Wildschweine fernzuhalten. Außerdem die Überprüfung der durchgeführten Entleerungshäufigkeit von Abfallbehältern sowie sonstiger Reinigungsleistungen an Rastanlagen/ Parkplätzen und die Information der Verkehrsteilnehmer durch mehrsprachige Hinweisschilder.

Quelle: Landesbetrieb

Mobilität Rheinland-Pfalz


Bundesministerium bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde die Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt. Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird.

Eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.


Keine Gefahr für den Menschen


Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher noch nie aufgetreten.

In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. In der Russischen Föderation treten seither kontinuierlich Fälle bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit 2012 bis heute hat sich die ASP in der Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinsthaltungen, Lage bei Wildschweinen unbekannt) und in die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) sowie Tschechische Republik (Wildschweine) und Rumänien (Hausschweine) ausgebreitet. Ein Eintrag des ASP-Virus nach Sardinien im Jahre 1978 hat bis heute dort zu immer wiederkehrenden häufigen Ausbrüchen bei Haus- und Wildschweinen geführt.


Lebensmittel als Infektionsquelle


Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgten Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt (das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich) werden.

Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.

Quelle: Bundesministerium

für Ernährung und Landwirtschaft

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