Allgemeine Berichte | 02.02.2021

Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen wurde verlängert

Medizinische Maske auch im Rathaus

Ab sofort ist das Meckenheimer Rathaus nur noch mit medizinischer Maske zu betreten.Foto: Stadt Meckenheim

Meckenheim. Weiterhin bleibt die Stadtverwaltung Meckenheim für ihre Bürger, jedoch ausschließlich mit Terminvereinbarung, geöffnet. Die Besucher müssen aber ab sofort eine Medizinische Maske, d.h. eine sogenannte OP-Maske, eine Maske des Standards FFP2 oder eine vergleichbare Maske (KN95/N95) im Rathaus tragen. Zudem ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter zur nächsten Person einzuhalten.

Termine lassen sich entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Wer in der Stadtverwaltung welches Anliegen bearbeitet, steht auf der städtischen Homepage unter www.meckenheim.de im Bürgerinfosystem. Allgemeine Informationen erhalten die Bürger wie gewohnt telefonisch über die Servicenummer (02225) 917-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erfolgen. Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 14. Februar Überdies macht die Stadt Meckenheim auf die Verlängerung der Maskenpflicht auf belebten Straßen und Plätzen der Altstadt und des Neuen Marktes aufmerksam. Sie gilt weiterhin montags bis samstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde bis zum 14. Februar verlängert, da die pandemische Lage eine Fortsetzung zwingend erfordert.

Die Allgemeinverfügung hängt am Eingangsbereich des Rathauses aus. Sie ist zudem auf der Homepage der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de veröffentlicht und führt im Einzelnen die Straßen und Plätze auf, die von der Alltagsmaskenpflicht betroffen sind. In der Altstadt sind das: Hauptstraße, Niedertor- und Marktplatz, Schwitzerstraße, Synagogen- und Hartsteinplatz, Adolf-Kolping-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Glockengasse, Kirchplatz, Frongasse und der öffentliche Parkplatz am Obertorkreisel. Gleiches gilt für die gesamte Fußgängerzone im Einkaufsbereich „Neuer Markt“, insbesondere mit den Nebenstraßen: Karl-Arnold-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Thomas-Dehler-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Herman-Ehlers-Weg, Markeeweg, öffentlicher Parkplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Markeeweg sowie Parkflächen der ehemaligen „Parkpalette“. Von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, befreit.

Pressemitteilung

der Stadt Meckenheim

Ab sofort ist das Meckenheimer Rathaus nur noch mit medizinischer Maske zu betreten.Foto: Stadt Meckenheim

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