Allgemeine Berichte | 31.07.2019, 15:18 Uhr

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für Freiwillige Feuerwehren

DGUV-Unfallverhütungsvorschrift tritt zum 1. August 2019 in Kraft

Für Tätigkeiten unter Atemschutz und das Tauchen sind regelmäßige Eignungsuntersuchungen Pflicht. Fotos: Unfallkasse Rheinland-Pfalz
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Andernach. Schlank, modern und praxistauglich, so gestaltet sich die aktualisierte DGUV-Vorschrift der Unfallkasse Rheinland-Pfalz für die freiwilligen Feuerwehren, die am 1. August in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt. „Die Anforderungen und Strukturen des Ehrenamts werden in der neuen Vorschrift besonders berücksichtigt“, teilt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, mit. Parallel dazu gibt es die neue DGUV-Regel 105-049 „Feuerwehren“. Sie konkretisiert die vorgegebenen Schutzziele der Vorschrift und zeigt praxistaugliche Wege für die Umsetzung auf. Sie wird schon jetzt bei den Feuerwehren angewendet.

Warum die Überarbeitung?

„Die Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen spielen hier mit hinein“, sagt Dave Paulissen, stellvertretender Präventionsleiter der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Eine wichtige Neuerung sei, dass der Themenkomplex „Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz“ in die Vorschrift aufgenommen wurde.

In diesem Zusammenhang erläutert die Vorschrift die für die Sicherheit und Gesundheit zentrale Gefährdungsbeurteilung und gibt Antworten auf die Fragen: Wofür und wann muss sie erstellt werden? Wie können die Anforderungen der neuen Vorschrift erfüllt werden?

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hatte in ihrer jüngsten Vertreterversammlung der Unfallverhütungsvorschrift 49 „Feuerwehren“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung grünes Licht erteilt. Nach der erforderlichen Genehmigung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, die inzwischen erfolgte, wird die Vorschrift zum 1. August in Kraft gesetzt.

„Für die Feuerwehren sind mit der neuen Vorschrift 49 einige positive Neuerungen verbunden," so Manfred Breitbach. „Dazu zählt auch die klare Definition der Gesamtverantwortung, die für die freiwilligen Feuerwehren bei den Kommunen und Landkreisen und nicht bei der Leitung der Feuerwehren liegt.“

Zentrale Aufgabe ist Sicherheit und Gesundheit

Wie ein roter Faden zieht sich die zentrale Aufgabe zur Sicherheit und Gesundheit durch das Regelwerk. Bauliche Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte müssen so ausgewählt werden, dass sie auch unter Einsatzbedingungen sicher und gefahrlos benutzt werden können.

„Im Feuerwehrdienst zum Einsatz kommen dürfen weiterhin nur Personen, die für die jeweilige Tätigkeit körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt sind“, erläutert Paulissen. Bestehen konkrete Zweifel an der Eignung, müssen sie ärztlich abgeklärt werden. Damit soll aber niemand aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich hier zu engagieren – auch bei eingeschränkter Eignung für den aktiven Dienst. Für Tätigkeiten unter Atemschutz und das Tauchen bleiben regelmäßige Eignungsuntersuchungen jedoch zwingend vorgeschrieben.

Die neuen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Feststellung der Eignung berücksichtigen in besonderer Weise die Belange des Ehrenamtes. So wird es künftig möglich sein, Vorsorge und Eignungsfeststellung gemeinsam durchzuführen.

Mehr Infos unter www.ukrlp.de.

Pressemitteilung der

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Einsatzkräfte sind häufig starken Belastungen ausgesetzt. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz spielt eine große Rolle, dies wird in der aktualisierten DGUV-Vorschrift deutlich

Einsatzkräfte sind häufig starken Belastungen ausgesetzt. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz spielt eine große Rolle, dies wird in der aktualisierten DGUV-Vorschrift deutlich

Für Tätigkeiten unter Atemschutz und das Tauchen sind regelmäßige Eignungsuntersuchungen Pflicht. Fotos: Unfallkasse Rheinland-Pfalz

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