Allgemeine Berichte | 28.01.2019

Blauzungenkrankheit hat Rheinland-Pfalz erreicht

Meldepflicht für alle Nutztierarten

Westerwaldkreis. Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, aber auch Neuweltkameliden, wie Lama und Alpaka. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus, das durch infizierte Stechmücken übertragen wird. Am 10. Januar wurde eine Infektion bei einem Kalb im Landkreis Trier-Saarburg amtlich festgestellt. Aufgrund dessen ist ganz Rheinland-Pfalz und somit auch der Westerwaldkreis seit dem 15. Januar BT-Sperrgebiet. Damit verbunden sind insbesondere Einschränkungen beim Verbringen von empfänglichen Tieren. Alle Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Einhufern (Pferde und Esel), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln müssen ihre Tierhaltung bei der Veterinärverwaltung anmelden. Das Auftreten von Erkrankungsfällen ist der Veterinärverwaltung umgehend anzuzeigen. Die Erkrankung äußert sich durch schmerzhafte Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen; Gewichtsverlust; Aborte (Fehlgeburten); Milchrückgang. Schwere Verlaufsformen mit Todesfällen können insbesondere bei Schafen auftreten.

Vordrucke und Informationen

Die entsprechenden Vordrucke für die Anmeldung sowie die derzeit geltenden BT-Verbringungsregelungen gibt es unter www.westerwaldkreis.de. Weitere Informationen unter Tel. (0 26 02) 1 24-5 86 oder-5 55.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Westerwaldkreis

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