Allgemeine Berichte | 22.11.2023

Stellungnahme zum 2. Zwischenbericht der UKA im Bistum Trier

Missbrauch im Bistum Trier: Beschuldigten- und Opferzahl steigt mit jedem Bericht der UKA

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Region. Die MHG-Studie aus 2018 weist 148 Beschuldigte und 442 Opfer aus. Der 1. Zwischenbericht der UKA nennt 195 Beschuldigte und 513 Opfer. Das aktuelle Hellfeld im 2. Zwischenbericht wird auf 227 Beschuldigte und 579 Opfer beziffert.

Bericht um Bericht steigen die Opferzahlen. Nicht benannt ist die Anzahl von Übergriffen, die in die Tausende gehen. Welche Zahlen werden im Abschlussbericht Ende 2026 genannt werden ?

Dummheit oder Vorsatz? Vernichtendes Urteil für bischöfliche Aktenführung

Die UKA stellt an mehreren Stellen eindeutig und unmissverständlich fest, „dass die Aktenführung im Bistum Trier bis in die jüngste Vergangenheit falladäquate Reaktionen bei Missbrauchsfällen vereitelt habe“. Nicht erschwert, sondern vereitelt! Und dies obwohl es seit 2010 entsprechende Leitlinien und aktuelle Anpassungen gibt. Und noch schlimmer: „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Versäumnisse und Fehler in der Aktenführung aus der Vergangenheit durch entsprechende Regeln und konkrete Maßnahmen abgestellt worden seien“. Die mangelhafte Aktenführung ist bisher in jeder Studie kritisiert worden; das wird nicht ernstgenommen. Eine Bankrotterklärung.

Akteneinsicht für Betroffene zum wiederholten Mal gefordert

Die UKA fordert abermals, „alle relevanten Unterlagen und Akten aus den verschiedensten Archiven – auch über die Diözese Trier hinaus – den Betroffenen zugänglich zu machen“. Zu Beginn 2022 gab es hierzu eine neue Verordnung, die aber genau die Akteneinsicht für Betroffene ausgenommen hat.

Schon aus Nachweisgründen, bei den nun anstehenden Schmerzensgeldprozessen, fordert MissBiT e.V. die bedingungslose Akteneinsicht für Betroffene.

Führungsaufsicht für Kleriker

Am 1. Januar 2023 setzte Ackermann die „Ordnung über die Führungsaufsicht für Kleriker, denen die Ausübung der mit ihrer Weihe verbundenen Befugnisse untersagt ist oder die unter Auflagen ihre priesterlichen Dienste verrichten“ in Kraft.

Wieder eine Präventionsmaßnahme nach Mafiaart: Der Generalvikar bestellt Aufsichtspersonen, die unter Leitung des Priesterreferates, die verfügten Maßnahmen hinsichtlich der Lebensführung überwachen. Diese Personen bedürfen einer der Aufgabe angemessenen fachlichen Qualifikation. Wie viele Kleriker unter der Führungsaufsicht stehen, ist derzeit nicht bekannt. Priester sind in den Gemeinden Personen, die als Seelsorger auf Vertrauen setzen. Wer vertraut Personen, die überwacht werden müssen?

Fürsorge für Pfarreien grandios gescheitert

Im Rahmen der psychologischen Forschungsstudie der UKA wurden 600 Pfarreien angeschrieben. 213 Pfarreien haben rückgemeldet. Hiervon gaben 26 Pfarreien (12 Prozent) an, von sexuellem Missbrauch betroffen zu sein! Das ist eine ungewöhnlich hohe Zahl und damit das Ergebnis jahrelangen Vertuschens, Wegschauens und „disziplinarischer Androhungen“ für Kirchenangestellte, die Verdachtsfälle gemeldet haben. Bis heute fehlt es an einer Begleitung von betroffenen Gemeinden, betroffenen Angehörigen von Opfern und von Opfern selbst. Ein Armutszeugnis für die Kirche, die hier keinen Seelsorgeauftrag zu erkennen vermag.

Die Vertuschung gehört zur DNA der Kirche

In der Causa Weber zeigt sich schon alleine an diesem einen Fall, dass Bischof Spital und Weihbischof Schwarz in Zusammenarbeit mit dem Sexualstraftäter und Fluchthelfer, Bischof Stehle, Täter ins Ausland verschoben haben. „In diesem Kontext liegt es nahe zu vermuten, dass hier alle handelnden Personen bestens übereinander informiert waren“. Im Januar 2024 wird die Amtszeit von Bischof Spital in einem weiteren Bericht der UKA beleuchtet.Pressemitteilung

MissBiT e.V.

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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