Arbeitsagenturen und Jobcenter stellen Abläufe auf Corona um
Mitarbeiter setzen gesetzliche Neuregelungen in Rekordzeit um
Koblenz. Das Corona-Virus bedroht nicht nur die weltweite Gesundheit, es legt auch in der Region das öffentliche Leben lahm und spaltet die Wirtschaft: die einen können oder dürfen nicht mehr arbeiten, die anderen sehen sich einer Flut von zusätzlichen Aufgaben gegenüber. Zu Letzteren gehören - neben beispielsweise den Lebensmittelhändlern - auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Denn ein großer Teil dessen, was von der Bundesregierung an Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und deren Beschäftigte beschlossen wurde und wird, muss vor Ort von diesen Einrichtungen umgesetzt werden – in Rekordzeit und unter erschwerten Bedingungen. Denn der persönliche Kontakt zwischen Agenturen oder Jobcentern und ihren Kundinnen und Kunden ist seit Mitte März nicht mehr möglich, alle Geschäftsstellen sind geschlossen.
„An erster Stelle steht für uns die Sicherstellung der Leistungen: Jeder Bürger und jede Bürgerin, die auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, muss dieses Geld rechtzeitig ausgezahlt bekommen. Egal, ob jemand bereits länger arbeitslos ist oder gerade erst einen Antrag gestellt hat“, erklärt Frank Schmidt, Leiter der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen. Ein weiteres wichtiges Thema sei das Kurzarbeitergeld (KuG). „Hier überwiegt derzeit noch der Beratungsbedarf, aber auch der ist enorm gestiegen. Je länger die derzeitige Situation anhält, umso mehr Betriebe werden tatsächlich KuG) beantragen.“
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Agenturen und Jobcentern ist dies eine besondere Herausforderung: Während zum Beispiel die Berufsberatung völlig auf Eis gelegt ist, müssen andere Teams gestärkt werden. Für viele Beschäftigte bedeutet dies, dass sie sich in kürzester Zeit mit Themen vertraut machen müssen, die sie bislang eher am Rande beschäftigten. Aber auch Organisation und Technik müssen stimmen, damit die Umstellung reibungslos laufen kann. Hinzu kommt, dass die Situation sich praktisch jeden Tag verändert. „Das ist für uns alle eine riesige Herausforderung“, betont Frank Schmidt. „Und auch wenn es an der einen oder anderen Stelle noch ein bisschen klemmt, ist das, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten beiden Wochen geleistet haben und auch weiterhin leisten müssen, wirklich bewundernswert. Denn schließlich sind auch wir nicht gegen das Corona-Virus immun – und jeder und jede unserer Beschäftigten macht sich natürlich auch um die eigene Gesundheit oder die der Angehörigen Sorgen.“
Sonderrufnummern und E-Mailadressen
Um die üblichen Servicerufnummern zu entlasten, haben die Arbeitsagentur Koblenz-Mayen und die in ihrer Mitträgerschaft befindlichen Jobcenter Sonderrufnummern und E-Mailadressen eingerichtet:
Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen mit allen Dienststellen in Koblenz, Mayen, Andernach, Cochem, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Adenau: Sondertelefon: (02 61) 40 54 05, E-Mail: koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de
Jobcenter Stadt Koblenz: Sondertelefon(e): (02 61) 57 92 45 781 E-Mail: jobcenter-koblenz@jobcenter-ge.de
Jobcenter Cochem-Zell: Sondertelefon: (0 26 71) 60 33 111, E-Mail: Jobcenter-Cochem-Zell@jobcenter-ge.de
Jobcenter Ahrweiler: Sondertelefon: (0 26 41) 91 16 888, E-Mail: Jobcenter-Ahrweiler@jobcenter-ge.de
Vieles lässt sich auch ohne direkten Kontakt online erledigen:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Betriebe, die Kurzarbeit anzeigen wollen, können ihre Unterlagen an folgende Postanschrift schicken: Agentur für Arbeit, 54187 Trier.
Pressemitteilung
Agentur für Arbeit
Koblenz-Mayen