Allgemeine Berichte | 08.09.2021

Freunde und Förderer des Kurfürst-Salentin-Gymnasiums Andernach e.V.

Mitgliederversammlung findet statt

Andernach. Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der Freunde und Förderer des KSG Andernach e.V. findet am Donnerstag, 30. September 2021 um 20 Uhr im Raum 157 des Kurfürst-Salentin-Gymnasiums, Salentinstraße 1b in Andernach statt. Auf der Tagesordnung stehen Rechenschaftsbericht und Neuwahl des Vorstandes sowie eine Satzungsänderung. Mitglieder, die künftig aktiv im Vorstand mitarbeiten möchten, werden ausdrücklich ermutigt, sich als Kandidatin/Kandidat für die Vorstandswahl zur Verfügung zu stellen. Zur Änderung der Vereinssatzung schlägt der Vorstand vor, den bisherige §7 der Satzung durch folgende §7-9 zu ersetzen:

§ 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassenwart, einem Schriftführer und einem oder mehreren Beisitzern. (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung des Vereins berechtigt ist. (3) Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Er bestimmt vor allem, ob und in welchem Umfang Maßnahmen nach § 2 gefördert und unterstützt werden sollen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter dürfen Verpflichtungserklärungen gegenüber Dritten nur mit Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes abgeben; die Aufnahme von Krediten ist unzulässig.

§ 8 Wahl des Vorstands (1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. (2) Scheiden im Laufe einer Wahlperiode mehr als zwei Personen aus dem Vorstand aus, so ist die Mitgliederversamm¬lung einzuberufen und der Vorstand neu zu wählen.

§ 9 Vorstandssitzungen (1) Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. (2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (3) Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Vorstand hat jede teilnehmende Person eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt. (4) Die Schulleiterin/der Schulleiter nimmt an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teil. (5) Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

Pressemitteilung des

Fördervereins des

KSG Andernach

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