Allgemeine Berichte | 02.12.2021

Informationen zur Wahl des Pfarrgemeinderates am 29. und 30. Januar 2022

Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum 1. Januar 2022 werden die bisherigen sieben Pfarrgemeinden der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einer neuen Pfarrgemeinde fusionieren. Damit endet auch die Amtszeit aller bisherigen Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte in diesen Pfarrgemeinden. In der neuen Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler wird es dann jeweils einen Pfarrgemeinderat und einen Verwaltungsrat geben.

Gewählte Laiengremien gibt es seit 1968, als Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), das „in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont“, wie es in der Präambel für die Pfarrgemeinde- und Pfarreienräte im Bistum Trier heißt. Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder werden direkt von den wahlberechtigten Katholiken der Pfarrei gewählt. Um besondere Gruppen und pastorale Anliegen zu berücksichtigen, besteht für den Pfarrgemeinderat die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu berufen.

Dem neuen Pfarrgemeinderat in Bad Neuenahr-Ahrweiler werden insgesamt 14 gewählte Mitglieder angehören. Damit alle Pfarrbezirke im zukünftigen Pfarrgemeinderat vertreten sind, wählt jeder Pfarrbezirk zwei Vertreter in den Rat. Die Pfarrbezirke entsprechen dabei den bisherigen sieben Pfarrgemeinden der Pfarreiengemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler.

„Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben.“ So lautet das Motto für die Wahl der Räte am 29. und 30. Januar 2022. Darin spiegelt sich ein Leitgedanke der Bistumssynode wider: „Eine Kirche, die Jesus und dem Evangelium vom anbrechenden Reich Gottes folgt, setzt auf die Würde und Verantwortung aller Getauften“. Hierfür braucht es Menschen, die in demokratisch gewählten Räten vor Ort die pastoralen und finanziellen Entscheidungen mitberaten, mitbestimmen und schließlich mitverantworten. Um dieses Engagement in den Räten, das für die weitere Entwicklung der Kirche in Bad Neuenahr-Ahrweiler unverzichtbar ist, zu würdigen und zu unterstützen, bitten wir alle wahlberechtigten Katholiken der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme bei der Urnenwahl in den jeweiligen Pfarrbezirken abzugeben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro zu den üblichen Bürozeiten beantragt werden: Tel. (0 26 41) 3 47 37, Mail: info@pg-badneuenahr-ahrweiler.de.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Pfarrgemeinderat können von allen wahlberechtigten Angehörigen der Pfarreiengemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgeschlagen werden. Hierzu liegen in den Kirchen und im Pfarrbüro in Ahrweiler entsprechende Formulare aus.

Weitere Informationen zu den Wahlen im kommenden Jahr gibt es auf www.bistum-trier.de/wahlen-2022. Pressemitteilung der

Pfarreiengemeinschaft

Bad Neuenahr-Ahrweiler

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