Allgemeine Berichte | 14.05.2013

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises informiert

Motorisierte Planwagenfahrten sind genehmigungspflichtig

Rhein-Sieg-Kreis. Mit Beginn der schönen Jahreszeit sind Fahrten mit Planwagen durch den schönen Rhein-Sieg-Kreis angesagt. Die zum Teil urigen Anhänger sind in der Regel mit Sitzbänken und Tischen ausgestattet und werden überwiegend von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gezogen. Damit diese Fahrten auch zum Vergnügen für alle Beteiligten werden und bleiben, weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass diese Art der „Personenbeförderung“ grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden muss. Denn Planwagenfahrten fallen unter die normalen straßenrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Zulassung und der Fahrerlaubnis.

Für die Genehmigung sind einige Voraussetzungen zu beachten:

Der Anhänger muss für den Personentransport zugelassen sein. Dies setzt wiederum voraus, dass durch rutschfeste Stehflächen, Geländer und Brüstungen, Haltevorrichtungen sowie fest verbundene Tische, Bänke und andere Aufbauten die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist.

Außerdem müssen die Personen, die die Zugmaschine steuern, eine entsprechende Fahrerlaubnis und gegebenenfalls zusätzlich einen Personenbeförderungsschein besitzen. Welche Fahrerlaubnis erforderlich ist, hängt unter anderem vom Gewicht der jeweiligen Fahrzeugkombination, der möglichen Geschwindigkeit, Achszahl und Anzahl der Sitzplätze ab. Stehen zum Beispiel mehr als acht Sitzplätze zur Verfügung, muss der Fahrer im Besitz der Klasse D1E (Busschein) sein.

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes, appelliert an Nutzer und Betreiber der Planwagenfahrten: „Achten Sie bitte darauf, dass vor Antritt einer Fahrt alles in Ordnung ist. Gefährte, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind, stellen ein erhöhtes Risiko für die beförderten Personen und die Verkehrssicherheit dar. Abgesehen von empfindlichen Strafen kann eine solche Nutzung auch sehr große haftungsrechtliche Folgen für alle Beteiligten haben.“

Wer noch weitere Informationen zu den einzelnen Punkten benötigt, kann sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Fahrerlaubnisse und Zulassung im Straßenverkehrsamt in Siegburg, Tel. (0 22 41) 13 20 60 oder 13 20 79, und in der Außenstelle in Meckenheim, Tel. (0 22 25) 94 09 50 16, helfen gerne weiter.

Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis

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