Allgemeine Berichte | 01.06.2017

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) gratuliert

Neu bestellte Steuerberater aus Koblenz

Koblenz. Bei einem Festakt im Turmrestaurant in Ludwigshafen ehrte die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) 52 neu bestellte Steuerberater, darunter auch Marco Zimmermann, Ulrich Zimmermann und Sarah Mönch, die alle aus Koblenz stammen.

In seiner Ansprache an die neuen Kollegen sagte SBK-Präsident Edgar Wilk: „Die Jahre des Lernens und die zahlreichen Prüfungen, die sie auf dem Weg zum Steuerberater bestanden haben, sind bemerkenswerte Leistungen, auf die sie besonders stolz sein können.“ Nur wer mit voller Konzentration und Leidenschaft für das Steuerfach bei der Sache sei, könne diese Hürden meistern.

Zudem erklärte Wilk, welche Fähigkeiten einen Steuerberater heutzutage ausmachen: „Neben einem hohen Maß an Selbstständigkeit spielt auch der Wille, sich stetig weiterentwickeln zu wollen, eine wichtige Rolle.“

Eine regelmäßige Fortbildung sei aufgrund der sich immer wieder ändernden Steuergesetze unerlässlich, so der Präsident weiter. „Nur durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen können wir den Mandanten eine optimale Beratung gewährleisten.“ Des Weiteren nannte der Kammerpräsident Eigenschaften, wie Pflichtgefühl und Diskretion als wichtige Merkmale, die den Beruf des Steuerberaters auszeichnen.

Auch Dr. Stephan Weinberg, Finanzstaatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, beglückwünschte die Absolventen zu ihrer bestandenen Prüfung und gratulierte ihnen für die herausragenden Leistungen. „Sie haben der Extrembelastung während der Prüfungszeit standgehalten und damit bewiesen, dass sie den hohen Anforderungen des Steuerberaterberufs gerecht werden können. Nun erhalten sie den Lohn für ihre Arbeit und es beginnt ein neuer, spannender Lebensabschnitt.“

Jahre lang hatten die neu bestellten Steuerberater neben ihrem Beruf für Prüfungsgebiete wie steuerliches Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Erbschaftsteuerrecht gelernt. Die Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung erhalten Absolventen eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sowie Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte, die sich parallel zur Arbeit in einer Steuerberaterkanzlei auf das schriftliche und mündliche Steuerberaterexamen vorbereiten. Je nach Vorbildung kann dies nach zwei-, drei-, sieben- oder zehnjähriger Praxis erfolgen.

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