Information über die einhergehenden Verkehrseinschränkungen
Neubau der Brücke „Grüner Weg“ in Pech
Wachtberg-Pech. Es ist so weit, der Brückenneubau „Grüner Weg“ in Pech beginnt. Damit verbunden sind leider einige unvermeidbare Verkehrseinschränkungen.
Zeitplan / Sperrungen
Am Dienstag, 30. Oktober, wird der „Grüne Weg“ im Bereich der Brücke gesperrt, um als erste Maßnahme die auf die Behelfsbrücke führenden Rampen abbauen zu können. Dies erfolgt durch ein von der Gemeinde Wachtberg beauftragtes Tiefbauunternehmen. Anschließend, am Wochenende Samstag/Sonntag, 3./4. November , werden mehrere Einheiten des Technischen Hilfswerks die Ersatz-Brücke demontieren und abtransportieren. Danach geht der Brückenbau in die konkrete Bauphase. Mit der Ausführung wurde die Firma Rick aus Burgbrohl beauftragt. Der Abschluss der Baumaßnahme ist, unter optimalen Wetterbedingungen, für Ende Mai 2019 vorgesehen. Infolge des Abbaus der Behelfsbrücke sowie aufgrund von Baustelleneinrichtungsarbeiten der Firma Rick wird eine Fußgänger-Querungshilfe vorüber-gehend nicht möglich sein. Mit Beginn des Brückenneubaus wird die Firma Rick jedoch eine neue Querungsmöglichkeit für Fußgänger einrichten, sodass auch während der Bauzeit für Fußgänger ein Bachübergang gewährleistet ist.
Umleitung über die Seilbachstraße
Mit der Sperrung „Grüner Weg“ ist eine Zuwegung zum südlichen Pecher Ortsteil nur über die innerörtliche Seibachstraße und die dortige Brücke über die L 158 möglich. Zu beachten ist, dass die Brücke für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 16 Tonnen nicht zugelassen ist. Anlieger, die im Zeitraum des Brückenneubaus eine größere Bestellung planen, deren Anlieferung nur durch ein über 16 Tonnen schweres Fahrzeug gewährleistet werden kann, benötigen eine Sondergenehmigung. Bei Bedarf erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtberg auf Antrag eine solche Sondergenehmigung. Sie gestattet die Zufahrt von der Kompostieranlage in Gimmersdorf über gemeindliche Wirtschaftswege bis zum „Grünen Weg“ in Pech. Großfahrzeuge wie die der RSAG nutzen für die Dauer der Bauzeit ebenfalls diese Route. Aufgrund der Tonnage-Beschränkung ist der Begegnungsfall von LKWs auf der Brücke zu verhindern. Daher lässt der Landesbetrieb StraßenbauNRW, in dessen Zuständigkeit die Brücke „Seibachstraße“ liegt, dauerhaft auf der Brücke nur noch einspurigen Verkehr mit Vorrang-Regelung zu. Diese sieht vor, dass die von der Pecher Hauptstraße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt haben gegenüber denen aus der Seibachstraße. Entsprechende Straßenmarkierungen sowie Leitelemente weisen die Vorrang-Regelung aus.
Für Frage zur Baumaßnahme „Brücke Grüner Weg“ gibt Rolf Bertram in der Gemeindeverwaltung (FB 5 – Infrastruktur, Zimmer 115 / 1. OG) unter Tel. (0 22 8) 9544 166, Mobil 0172 511 73 09, E-Mail rolf.bertram@wachtberg.de) gerne Auskunft.
Bei Fragen zur Sondergenehmigung für ein über 16 Tonnen schweres Fahrzeug hilft in der Gemeindeverwaltung André Hahnenberg (FB 2 – Bürgerdienste und Soziales, Zimmer 014 / EG) unter Tel. (0 22 8) 9544 121, E-Mail andre.hahnenberg@wachtberg.de, gerne weiter. Für die mit dem Brückenneubau „Grüner Weg“ verbundenen Beeinträchtigungen bittet die Gemeinde Wachtberg um Verständnis und bedankt sich schon jetzt bei allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
