„CDU im Dialog“: Die Grundsteuerreform wurde verständlich erklärt

Neubewertung bringt Gewinner und Verlierer

18.05.2022 - 11:30

Koblenz. Sie betrifft die Besitzer von rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland und wird schon lange kontrovers diskutiert. Jetzt wird die Grundsteuerreform, die vielen Menschen große Sorgen bereitet, Schritt für Schritt umgesetzt. Bei der jüngsten „CDU im Dialog“-Veranstaltung, die als Online-Konferenz stattfand, wurde die Grundsteuerreform umfassend erklärt. Als Experten informierten dabei die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Karina Wächter und Christof Reichert über das vielschichtige Thema.

Die CDU-Kreisvorsitzenden aus Koblenz, Josef Oster (MdB), und dem Rhein-Lahn-Kreis, Matthias Lammert (MdL), begrüßten neben den Referenten mehr als 75 zugeschaltete Gäste, die die mit ihren Fragen für einen sehr lebendigen Austausch und eine interessante Diskussion sorgten. Die sehr gut aufbereitete Präsentation der beiden Redner und auch die Diskussionsrunde machten deutlich, dass es große Bedenken wegen der Reform gibt. Daran ließen auch die Referenten keine Zweifel aufkommen. Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten bereits jetzt ein Bürokratiemonster und auch Karina Wächter als ausgebildete Steuerberaterin berichtete, dass längst noch nicht alle Fragen geklärt seien. Ungeachtet dessen haben die ersten Grundeigentümer wegen der Grundsteuerreform bereits Post vom Finanzamt im Briefkasten.


Wichtige Einnahmequelle


Karin Wächter und Christoph Reichert erläuterten die Hintergründe der heutigen Reform: Die Grundsteuer ist demnach eine maßgebliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Alle kommunalpolitisch Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die sich kürzlich mit den Haushalten beschäftigt haben, mussten den Hebesatz dieser Steuereinnahme teils kräftig anheben, um die Einnahmen zu verbessern, da sonst die Aufsichtsbehörde keine Genehmigung erteilt hätte.

Zahlen müssen die Grundsteuer alle, die in Deutschland Wohneigentum, Baufläche beziehungsweise Bauland oder eine forstwirtschaftliche Nutzfläche besitzen. Grundsteuer B wird auf bebaute und nichtbebaute Grundstücke erhoben, Grundsteuer A gilt für landwirtschaftliche Flächen.


So ist der Ablauf


Die Grundsteuer wird in mehreren Schritten erhoben: Das Finanzamt ermittelt auf Basis des Bewertungsgesetzes den Einheitswert durch das Ertragswertverfahren und erlässt den Einheitswertbescheid. Mit dem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Wohnortgemeinde ermittelt dann die zu zahlende Steuer aus Grundsteuerhebesatz und Grundsteuermessbetrag. So kompliziert es auch ist: Expertin Karina Wächter referierte voller Enthusiasmus und zeigte anschaulich, dass sogar diese Materie Spaß machen kann.


Reform ist notwendig


Ab 2025 greift eine Neuregelung, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige „Einheitsbewertung“ als verfassungswidrig eingestuft hat. Alle Grundstücke müssen nun neu bewertet werden und es wird dabei Gewinner und Verlierer geben.

Der Bund gibt diese Neuregelung vor, die Länder können jedoch unterschiedliche Berechnungen anwenden. Karina Wächter und Christof Reichert erläuterten verschiedene Modelle und den ganz einfachen Vorschlag der CDU mit einem eigenen Gesetzentwurf: Hier wären Grundstückfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl die Berechnungsparameter. Da diese Daten schon vorliegen, wäre keine aufwendige Erhebung nötig, die nun auf alle Grundbesitzer zukommt.

Die Referenten beantworteten während ihrer Präsentation und im Anschluss zahlreiche Fragen der „Dialog-Teilnehmer“. Wie kann der Grundstückeigentümer die Wohnfläche ermitteln? Was zählt überhaupt zur Wohnfläche? Welche Besonderheiten und nicht zu erfassende Flächen wie Keller, Speicher, Abstellräume und gewerblich genutzte Arbeitszimmer gibt es? Viele Infos dazu gibt es auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Alle Immobilienbesitzer bekommen in den kommenden Monaten ein Anschreiben des Finanzamtes und müssen bis 31. Oktober die Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Wohnungen und Garagen sowie das Baujahr ermitteln und online melden – dies ist per Elsterformular in der Steuererklärung möglich, kann auf Antrag im Einzelfall auch in Papierform erfolgen.

Nach einer rund 90-minütigen Veranstaltung dankten Josef Oster und Matthias Lammert den Referenten und dem Publikum. Karina Wächter und Christof Reichert bleiben weiter „am Ball“ und versprachen, auch für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.

Die nächste „CDU-im-Dialog“ Veranstaltung ist für den 14. Juni von 18 bis 19 Uhr als digitale Veranstaltung geplant. Thema wird dabei „Smarte Region - Digitalisierung in der Region Koblenz“ sein, zu dem Sonja Gröntgen (CDO) der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz spricht. Anmeldungen sind bereits jetzt über Tel. (02 61) 3 70 98 oder info@cdu-koblenz.de möglich. Pressemitteilung des

CDU-Kreisverband Koblenz

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