Allgemeine Berichte | 31.01.2024

Neue Funktionen verzögern sich

Kreis Ahrweiler. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ ermöglicht es Bürgern in Deutschland, ihr Fahrzeug online anzumelden, abzumelden und umzumelden, ohne Wartezeiten vor Ort oder Behördengänge. Dies soll die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter gestalten. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 und der Einführung von i-Kfz Stufe 4 ist es nun rechtlich möglich, viele weitere Fahrzeuge online zuzulassen. Dies beinhaltet unter anderem die Zuteilung von Kennzeichen für Oldtimer, saisonale Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge sowie die Möglichkeit, ungestempelte Kennzeichen sofort zu verwenden.

Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wird die letzte Stufe dieses erweiterten Zulassungsverfahrens voraussichtlich erst ab Mitte oder Ende Februar 2024 in Rheinland-Pfalz aktiviert. Dies wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz angekündigt. Ab dem 1. Februar 2024 werden auch die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung und damit auch die Online-Abmeldung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen vorübergehend nicht mehr verfügbar sein.

Die Zulassung von Fahrzeugen bleibt jedoch weiterhin direkt vor Ort bei der Kreisverwaltung Ahrweiler und ihren Außenstellen möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe sind auf der Website www.kreis-ahrweiler.de/kfz-zulassung/ verfügbar. BA

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