Allgemeine Berichte | 16.12.2025, 13:10 Uhr

Steuerliche Entlastungen und neue Freigrenzen ab 2026

Neue Gemeinnützigkeitsregeln für Vereine

Wachtberg. Die Bundesregierung möchte mit dem „Zukunftspakt Ehrenamt“ das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland langfristig stärken, würdigen und unterstützen. Erste Maßnahmen wurden jetzt beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 steigen der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Einnahmen bis zu diesen Beträgen bleiben steuerfrei. Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben, und für Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen gilt künftig nicht mehr als gefährdend für die Gemeinnützigkeit von Vereinen, und elektronischer Sport (E-Sport) wird ab 2026 als gemeinnützig anerkannt.

Um die Auswirkungen auf Vereine im Detail zu erläutern, bietet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) im Januar 2026 zwei Online-Veranstaltungen an: Am Mittwoch, 7. Januar 2026, von 17:00 bis 18:15 Uhr geht es um „Steuern und Gemeinnützigkeit – Grundlagen der Gemeinnützigkeit“. Am Donnerstag, 8. Januar 2026, von 17:00 bis 18:15 Uhr stehen „Alles bleibt anders – Verbesserungen für Vereine im Jahressteuergesetz“ im Mittelpunkt. Weitere Informationen und Anmeldung sind unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ verfügbar.

Für Vereine, die im kommenden Jahr Projekte planen und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, findet am Montag, 26. Januar 2026, von 17:00 bis 20:00 Uhr im Kreishaus Euskirchen die Veranstaltung „Lokale Projekte – passend gefördert“ statt. Sie wird von den LEADER-Regionen Voreifel – Die Bäche der Swist, Eifel und Zülpicher Börde organisiert. Anmeldungen sind bis zum 18. Januar 2026 unter https://leader-voreifel.de/lokaleprojekte-passendgefoerdert möglich.BA

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