Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen Andernach und Mayen
Neue Öffnungszeiten ab 1. Juli
Andernach/Mayen. Die ärztlichen Bereitschaftsdienstregionen Andernach und Mayen werden aufgrund der räumlichen Nähe ab dem 1. Juli organisatorisch zusammengelegt. Damit sind geänderte Öffnungszeiten für beide Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) verbunden.
Die neuen Öffnungszeiten sind Teil der 2009 beschlossenen Bereitschaftsdienstreform der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz. Existieren in einem Bereitschaftsdienstbereich mehrere BDZ, so wird ab 1. Juli jeweils eine BDZ alle Zeiten außerhalb der regulären Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte abdecken. Für andere Zentralen im jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich werden individuelle Öffnungszeiten festgelegt.
BDZ Mayen
Kontakt: St. Elisabeth Krankenhaus, Siegfriedstraße 22, 56727 Mayen, Tel. 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei).
Öffnungszeiten ab 1. Juli: Montag, 19 Uhr, bis Dienstag 7 Uhr; Dienstag, 19 Uhr, bis Mittwoch, 7 Uhr; Mittwoch, 14 Uhr, bis Donnerstag, 7 Uhr; Donnertag, 19 Uhr, bis Freitag, 7 Uhr; Freitag, 16 Uhr, bis Montag, 7 Uhr; an Feiertagen vom Vorabend des Feiertags, 18 Uhr, bis zum Folgetag, 7 Uhr.
BDZ Andernach
Kontakt: St.-Nikolaus-Stiftshospital, Ernestus-Platz 1, 56626 Andernach, Tel. 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei).
Öffnungszeiten ab 1. Juli: Montag, 19 bis 24 Uhr; Dienstag, 19 bis 24 Uhr; Mittwoch, 14 bis 24 Uhr; Donnerstag, 19 bis 24 Uhr; Freitag, 16 bis 24 Uhr; Samstag, 8 bis 24 Uhr; Sonntag, 8 bis 24 Uhr; an Feiertagen und Brückentagen von 8 bis 24 Uhr.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Über die Bereitschaftsdienstsuche auf der Website der KV RLP ist die zuständige BDZ nach Eingabe des Aufenthaltsortes zu finden (www.kv-rlp.de/260557).
Hausbesuche
Falls aus medizinischen Gründen erforderlich, werden durch die BDZ auch Hausbesuche angeboten. Diese werden von der für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen BDZ organisiert. Die jeweils zuständige BDZ erreichen Patienten automatisch über die kostenfreie einheitliche Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl).
Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten
Der erste Ansprechpartner – vor allem zur Abklärung längerfristiger Beschwerden – ist immer der Hausarzt. Wenn möglich und vertretbar, sollten Patienten daher immer ihre behandelnden Ärzte während der regulären Sprechzeiten aufsuchen. Diese kennen die Patienten und ihre eventuellen Vorerkrankungen am besten.
Eine BDZ ist ein zentraler Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten der behandelnden Ärzte. Dort finden Patienten qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Behandlung ihrer Erkrankung. Falls eine weiterführende Diagnostik notwendig ist, steht dafür häufig ein angegliedertes Krankenhaus als Kooperationspartner bereit. Je nach Betrieb muss sowohl in einer BDZ als auch bei Hausbesuchen mit Wartezeiten gerechnet werden. Träger aller BDZ in Rheinland-Pfalz ist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Im Notfall immer 112
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nur für die Behandlung solcher nicht akut lebensbedrohlicher Gesundheitsstörungen zuständig, für die Patienten während der regulären Öffnungszeiten ihren behandelnden niedergelassenen Haus- oder Facharzt aufsuchen würden.
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Träger des Rettungsdienstes sind das Land, die Landkreise und die kreisfreien Städte. Der Rettungsdienst ist zuständig, wenn zum Beispiel folgende Symptome vorliegen: Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung, schwere Störungen des Atmungssystems, starke Herzbeschwerden, akute Blutungen, Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen, Vergiftungen, Brände mit Personenbeteiligung, Ertrinkungsunfälle, Stromunfälle, Suizidversuche aller Art, akute anhaltende Erregungszustände, akute anhaltende Krampfanfälle, plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft, akute anhaltende schwere Schmerzzustände.
