Zoo Neuwied
Neue Regeln für den Zoobesuch
Neuwied. Seit Montag, 23. August 2021 gilt die 25. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. In Neuwied liegt der maßgebliche Inzidenzwert seit Tagen über dem Schwellenwert von 35. Für Landkreise mit diesen Werten gelten laut der Verordnung verschärfte Corona-Regeln. U.a. schreibt die CoBeLVO dadurch für den Besuch von verschiedenen Bereichen innerhalb des Zoogeländes die sog. 3G-Regel vor. Im Klartext heißt das, dass zusätzlich zur Vorausbuchungspflicht inkl. Kontaktdatenerfassung und der Maskenpflicht in Wartebereichen und Innenräumen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Besucherinnen und Besucher alle Bereiche des Zoos nutzen dürfen.
„Theoretisch müsste der Zoo Neuwied damit also rund sechs Kontrollpunkte auf dem Zoogelände betreiben (Tierhäuser, Zooshop, Restaurant, …). Dafür haben wir kein Personal und können daher nicht an allen relevanten Stellen die Einhaltung der 3G-Regel einzeln überprüfen“, so die Zooleitung. Sie hat sich daher dazu entschlossen die sog. 3G-Regel bereits an der Kasse zu kontrollieren. Solange also der Inzidenzwert in Neuwied über 35 liegt, können nur Geimpfte, Genesene oder Getestete den Zoo Neuwied besuchen. Ausgenommen von der Testpflicht sind laut Verordnung Kinder bis einschließlich 14 Jahre bzw. Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis).
„Um einen Zoobesuch auch für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher so einfach wie möglich zu machen, werden wir (wieder) ein kleines Testzentrum auf unserem Parkplatz in Betrieb nehmen.“
Pressemitteilung
Zoo neuwied
